Volksbegehren

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Zum Volksbegehren 

wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. 
Das Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
 


Unterstützungserklärungen

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/


Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren steht unter der Nummer 0800 20 22 20 (gebührenfrei) während des Eintragungszeitraumes (2. bis einschließlich 9. Mai 2022) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Bürger eine Hotline zur Verfügung.
 

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“) möglich.

 


Abgeschlossene Volksbegehren

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. 

Eintragungszeitraum von 11. bis 18. März 2024.
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.334.187

Eintragungszeitraum: 6. bis 13. November 2023
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.340.710

Eintragungszeitraum von 19. bis 26. Juni 2023:

Eintragungszeitraum: 17. bis 24. April 2023
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6,345.470

Eintragungszeitraum: 19. bis 26. September 2022
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.358.858

Eintragungszeitraum: 20.-27.6.2022
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.359.012

Eintragungszeitraum: 2.-.9.5.2022
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.361.479

  • Volksbegehren „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 307.629
    Stimmbeteiligung in %: 4,84 %
  • Volksbegehren „Arbeitslosengeld RAUF!“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 86.217
    Stimmbeteiligung in %: 1,36 %
  • Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 246.878
    Stimmbeteiligung in %: 3,88 %
  • Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 168.981
    Stimmbeteiligung in %: 2,66 %
  • Volksbegehren „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 246.476
    Stimmbeteiligung in %: 3,87 %
  • Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 138.131
    Stimmbeteiligung in %: 2,17 %
  • Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 426.938
    Stimmbeteiligung in %: 6,71 %

Eintragungszeitraum 20.-.27.9.2021
Stimmberechtigte Personen: 6.374.081

  • Volksbegehren „Notstandshilfe“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 79.134
    Stimmbeteiligung in %: 1,24 %
  • Volksbegehren „Impfpflicht: Notfalls JA“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 65.729
    Stimmbeteiligung in %: 1,03 %
  • Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 269.391
    Stimmbeteiligung in %: 4,23 %
  • Volksbegehren „Kauf Regional“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 146.295
    Stimmbeteiligung in %: 2,30 %
  • TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 416.229
    Stimmbeteiligung in %: 6,52 %

Eintragungszeitraum 18.-25.1.2021
Stimmberechtigte Personen: 6.379.781

  • Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 259.150
    Stimmbeteiligung in %: 4,06 %
  • Volksbegehren „Ethik für ALLE“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 159.979
    Stimmbeteiligung in %: 2,51 %
  • Volksbegehren „Asyl europagerecht umsetzen“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 135.087
    Stimmbeteiligung in %: 2,12 %

Eintragungszeitraum 22. Juni 2020 bis 29. Juni 2020
Stimmberechtigte Personen: 6.382.377

  • Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 100.482
    Stimmbeteiligung in %: 1,57 % 
  • Volksbegehren „Smoke - JA":
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 33.265
    Stimmbeteiligung in %: 0,52 % 
  • Volksbegehren „Smoke - NEIN":
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 140.527
    Stimmbeteiligung in %: 2,20 % 
  • Volksbegehren „Klimavolksbegehren“:
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 380.590
    Stimmbeteiligung in %: 5,96 % 

Weitere Volksbegehren

  • Bedingungsloses Grundeinkommen
    Stimmberechtigte Personen: 6.381.700 
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 69.939 

    Stimmbeteiligung in %: 1,10
  • Für verpflichtende Volksabstimmungen: 
    Stimmberechtigte Personen: 6,375.395
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 27.568  

    Stimmbeteiligung in %: 0,43  
  • CETA-Volksabstimmung:
    Stimmberechtigte Personen: 6,375.395 
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 28.539   

    Stimmbeteiligung in %: 0,45
  • Frauenvolksbegehren:
    Stimmberechtigte Personen: 6.378.210
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 481.959
    Stimmbeteiligung in %: 7,56
  • Volksbegehren „Don’t smoke“:
    Stimmberechtigte Personen: 6.378.210
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen): 881.692
    Stimmbeteiligung in %: 13,82
  • Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren":
    Stimmberechtigte Personen: 6.378.210
    Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)320.264  
    Stimmbeteiligung in %: 5,02

Alle weiteren Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode:
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode
 


Unterstützungserklärungen

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. 

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

 

Wie kommt es zu einem Volksbegehren?

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebene Vorgehensweise erforderlich.

  1. Anmeldung (Registrierung)
    Der erste Schritt ist die Anmeldung beim Bundesminister für Inneres.
     
  2. Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
    Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.
     
  3. Vorlage eines Einleitungsantrages
    Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Antragsteller eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen.
     
  4. Eintragungsverfahren
    Wird dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben, so ist ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen und auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu verlautbaren.

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

 

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraums Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift 
    (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
     
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
    >>> https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerserviceder Marktgemeinde Pettenbach oder
das Bundesministerium für Inneres.

19.11.2024