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Zum Volksbegehren
wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. Das Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/
Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum:https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren steht unter der Nummer 0800 20 22 20 (gebührenfrei) während des Eintragungszeitraumes (2. bis einschließlich 9. Mai 2022) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Bürger eine Hotline zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!
Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“) möglich.
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich.
Eintragungszeitraum von 11. bis 18. März 2024.Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.334.187
Eintragungszeitraum: 6. bis 13. November 2023Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.340.710
Eintragungszeitraum von 19. bis 26. Juni 2023:
Eintragungszeitraum: 17. bis 24. April 2023Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6,345.470
Eintragungszeitraum: 19. bis 26. September 2022Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.358.858
Eintragungszeitraum: 20.-27.6.2022Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.359.012
Eintragungszeitraum: 2.-.9.5.2022Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.361.479
Eintragungszeitraum 20.-.27.9.2021Stimmberechtigte Personen: 6.374.081
Eintragungszeitraum 18.-25.1.2021Stimmberechtigte Personen: 6.379.781
Eintragungszeitraum 22. Juni 2020 bis 29. Juni 2020Stimmberechtigte Personen: 6.382.377
Weitere Volksbegehren
Alle weiteren Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode:https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebene Vorgehensweise erforderlich.
Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
Als Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraums Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerserviceder Marktgemeinde Pettenbach oderdas Bundesministerium für Inneres.
19.11.2024