Pflichten und Empfehlungen

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Lichtraumprofil

Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Straßen und Gehsteigen zurückzuschneiden

Um die ordnungsgemäße und gefahrlose Benützbarkeit der Straßen, Gehwege und Radwege sicherstellen zu können, werden alle Grundbesitzer ersucht, ihre Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Wegen zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten.
 

Die Grundeigentümer sind gemäß § 91 StVO verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Straßen und Gehsteigen zurückzuschneiden bzw. zu entfernen, wenn diese die Verkehrssicherheit behindern oder beeinträchtigen. 

Insbesondere muss die freie Sicht auf den Straßenverlauf, die Gehsteige, und auf Ampeln, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungskörper gewährleistet sein. 
 

Lichtraumprofile müssen unbedingt freigehalten werden!

Die Breite des Lichtraums ist beidseitig um 0,75m breiter als der Verkehrsraum. Die Höhe des Lichtraums beträgt 4,50m.

Die Lichtraumhöhe für Fußgänger- und Radverkehr beträgt 2,50m.

Bezirksabfallverband Kirchdorf


LärmbelästiguFotong

Jeder von uns hat sich schon über Lärm geärgert. Das sollten wir auch für unser eigenes Verhalten beherzigen. Manche Geräusche sind nicht vermeidbar, ein Gespräch mit den Nachbarn wirkt jedoch oft Wunder.
 

Rasenmähen

Im Allgemeinen gelten die Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeit. Auch samstagnachmittags wollen sich bereits viele von der Arbeit erholen. An Samstagen nachmittags sowie Sonn- und Feiertagen soll auf die Benutzung von Rasenmähern und lauten Gartengeräten (Motorsensen, Laubsauger ...) verzichtet werden. Die Festlegung einer Ruhezeit bedeutet jedoch nicht, dass man in der restlichen Zeit soviel Lärm machen darf, wie man will.
 

Außenlautsprecher

Immer mehr Menschen haben in ihrem Garten und am Pool Außenlautsprecher und Musikanlagen installiert. Leider achten jedoch nicht alle darauf, dass sich die Lautstärke auf diesen Bereich beschränken sollte. So müssen Nachbarn unfreiwillig die laute Musik, aber insbesondere den oft unterschätzten, starken Bass der modernen Anlagen mithören. Das ist unangenehm und verschlechtert die Wohnqualität derer, die sich im Garten erholen wollen.

Gerade in dichter bebauten Gebieten ist ein "Miteinander", wie das Einhalten der Ruhezeit ab 22 Uhr, unbedingt notwendig. Musik sollte immer in Zimmerlautstärke abgespielt werden! Das bedeutet, dass ein Geräusch nicht über einen Raum hinaus gehört werden kann.
 

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir alle Pettenbacher Rücksicht zu nehmen, vielleicht einmal zu testen, wie weit die eigene Musik hörbar ist und diese „nur für sich selbst“ einzuschalten! Umsichtiges Verhalten vermeidet unnötige Konflikte.