Abholtermine
Die "Gelben Säcke" sind am Vortag oder bis spätestens 6:00 Uhr morgens am Müllabholtermin bereitzustellen.
Abfuhr-Intervall
Im Auftrag der ARA erfolgt die Abholung bei ihrem Haushalt seit 2020 alle sechs Wochen. Dieses Angebot ergänzt die Entsorgungsmöglichkeit im ASZ und wird dem Bürger kostenlos und freiwillig angeboten.
Die Gelben Säcke (eine Rolle mit 9 Stück) werden dem Haushalt zugestellt. Die Verteilung erfolgt im Zeitraum zwischen Anfang Dezember und Ende Jänner. Mit der Rolle erhalten Sie auch Informationen zur Handhabung sowie die Abfuhrtermine. Finden Sie mit dieser Anzahl an Säcken unterjährig nicht das Auslangen, erhalten Sie kostenlos Gelbe Säcke am Gemeindeamt.
Was gehört in den Gelben Sack?
Nur LEICHTVERPACKUNGEN gehören in den Gelben Sack:
- Kunststoffverpackungen
- Verpackungen aus Verbundstoffen (z.B. Getränkeverbundkarton)
- Textilverpackungen (z. B. Jutesäcke)
- Holzverpackungen (z. B. Spanschachteln bei Erdbeeren)
- Keramikverpackungen (z.B. Parfumfläschchen)
Das bedeutet:
- ein Kunststoffbecher, der beim Kauf eine Verpackung war = Gelber Sack
- war der Kunststoffbecher beim Kauf keine Verpackung = Restabfall
Der Gelbe Sack ist nur für die Sammlung von Verpackungen – andere Kunststoffprodukte müssen in der Restabfalltonne oder im Sperrabfall entsorgt werden. Spielzeug, Übertöpfe, Schuhe, Installationsrohre usw. bestehen zwar aus Kunststoff, gehören aber in den Restabfall, da diese Gegenstände keine Verpackungen sind.
Das ASZ in ihrer Nähe steht Ihnen weiterhin für die Entsorgung von Kunststoffverpackungen zur Verfügung. Mit der Sammlung im ASZ unterstützen Sie die Umwelt durch eine höhere Recyclingquote und ermöglichen zusätzliche Erlöse für die sortenreine Sammlung. Die Mitarbeiter im ASZ beraten Sie gerne!
Was geschieht mit dem Gelben Sack?
Die im Gelben Sack gesammelten Leichtverpackungen werden in eine Sortieranlage transportiert. Dort werden die Verpackungen in 15 sortenreine Fraktionen und eine Restfraktion getrennt. Von den gesammelten Leichtverpackungen des Gelben Sackes können ca. rund 40 % stofflich verwertet werden, d.h. diese werden zu neuen Produkten verarbeitet. Der Rest wird einer thermischen Verwertung zugeführt. In der Sortieranlage müssen leider auch Restabfall und die Nicht-Verpackungen - die fälschlicherweise ebenfalls im Kunststoffsammelsystem waren - unter hohem finanziellen Aufwand aussortiert und thermisch verwertet werden.
Zum Vergleich: Kunststoffe, die im Altstoffsammelzentrum sortenrein abgegeben werden, können zu ca. 90 % stofflich verwertet werden!
Um die Vorsammlung im Haushalt zu erleichtern, werden in den Altstoffsammelzentren kostenlose Sammeltaschen ausgeteilt. Bei Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im ASZ gerne zur Verfügung.
Restabfall und Nicht-Verpackungen sind "Fehlwürfe"
Diese Fehlwürfe erschweren und verteuern den gesamten Ablauf. Bei einem zu hohen Fehlwurfanteil, dann wird können die Gemeinden und damit Sie als Bürger zusätzlich zur Kasse gebeten werden!
Aber Fehlwürfe lassen sich leicht durch eine einfache Frage vermeiden!
Wenn Sie etwas in den Gelben Sack werfen möchten, stellen Sie sich folgende Frage:
„Ist das eine Verpackung?“ oder „War damit etwas verpackt?“
Beispiele:
Sie kaufen im Geschäft eine Klarsichtfolie.
Diese Klarsichtfolie besteht zwar aus Kunststoff, aber ist keine Verpackung, daher Restabfall!
Sie kaufen im Geschäft ein Netz mit Zwiebeln.
Dieses Zwiebelnetz stellt eine Verpackung dar und darf somit in den Gelben Sack.
In den Gelben Sack gehören:
1. Kunststoffverpackungen wie z.B.:
- Becher z.B.: Joghurt, Kaffee, Margarinebecher
- Behälter z.B.: Duschbäder, Haarshampoo, Flüssigseifen
- Einkaufssackerl
- Zellophanverpackungen
- Geschäumte Verpackungen z.B.: Obst-, Gemüse-, Fleischtassen
- Kunststoff-Deckel und -verschlüsse
- Kunststoff-Flaschen (z.B. von Getränken, Wasch- oder Reinigungsmittel)
- Kunststoff-Formteile (z.B. von Pralinen)
- Kunststoff-Tuben (z.B. von Zahnpasta)
- Obsttassen
- Plastiksackerl
- Schaumstoffverpackungen
- Suppen- und Kaffeebeutel
- Styroporverpackungen und Verpackungschips
- Tiefkühlverpackungen
- Umreifungsbänder z.B.: von Möbel- und Ziegelverpackungen
- Kunststoffkanister (z.B. für Essig)
- Kunststoffnetze und -säcke (z.B. für Obst, Zwiebel, Kartoffel)
- Pflanzentöpfe (dünnwandig, die eine Verpackung beim Kauf darstellen, keine Übertöpfe)
- Sortiereinlagetassen (z.B. für Konfekt, Kekse)
- Verpackungsfolien
2. Verpackungen aus Verbundstoffen (= Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen) wie z.B.:
- Durchdrückpackungen = Aluminium u. Kunststoff z.B. von Medikamenten, Kaugummi
- Kaffeebeutel = Aluminium und Kunststoff
- Tiefkühlverpackungen (beachte: mit Aufdruck “Gefaltet zum Altpapier” Papier)
- Milch- und Getränkepackungen (z. B. Tetra-Pak)
- Beschichtete Papierverpackungen wie Fleisch- und Wurstfolien, Suppenbeutel
3. Verpackungen aus Textil wie z.B.:
- Jutesäcke (für z. B. Kartoffel, Obst)
- Stoff-Netze für z.B.: Obst, Früchten, Zwiebeln, Erdäpfel
4. Verpackungen aus Holz (leicht, nicht sperrig) wie z.B.:
- Spanholzschachteln (Körbchen für z.B. Erdbeeren)
- Holzwolle
5. Verpackungen aus Keramik wie z.B.:
- Kosmetikflasche aus Keramik (z.B. für Parfüm)
Die Aufstellung beinhaltet Beispiele; kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Was NICHT in den Gelben Sack gehört:
Gegenstände, die weder eine Verpackung noch Teil einer Verpackung sind, sowie Verpackungen aus Papier, Glas oder Metall wie zum Beispiel: *
- Blumentopf für Zimmerpflanzen
- Bodenbelag
- Feuerzeug
- Fliesen
- Folien aus der Landwirtschaft: wie z.B.: Agrarfolie, Folientunnel, Silofolie
- Gartenmöbel
- Gartenschlauch
- Kleidung
- Geschirr aus Keramik, Porzellan
- Keramikprodukte, die keine Verpackung sind)
- Kunststoffrohr (Installationsrohr)
- Haushaltsartikel aus Kunststoff
- Kinderspielzeug, Stofftiere
- Kleiderbügel
- Handtaschen und Rucksäcke
- Einweggeschirr aus Kunststoff
- Kleine Plastikteile, die keine Verpackung sind (z.B. Kunststoffhülle, Heftumschlag)
- Kunststoffe aus dem Baubereich (z.B. Abdeckplane, Rohr)
- Kunststoff-Bekleidung (z.B. Gummistiefel, Regenmantel)
- Kunststoffe aus dem elektronischen Bereich (z.B. Elektrokabel, Steckdose)
- Kunststoffe aus dem medizinischen Bereich (z.B. Infusionszubehör)
- Kunststoff-Schüsseln, Körbe und sonstige Küchenutensilien
- Schallplatten
- Schaumstoff, wenn keine Verpackung z.B.: Matratzen, Wärmedämmstoff, Schwimmtiere
- Schuhe
- Windeln
- Zahnbürste
- Hygieneartikel
- CDs/DVDs und deren Hüllen
- KEINE METALLVERPACKUNGEN
* Die Aufstellung beinhaltet Beispiele; kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Verpackungen vorher auswaschen, wenn ich sie in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne gebe?
Da in den Verwertungsbetrieben die sortierten Kunststoffe ohnehin nach der Zerkleinerung gewaschen werden, genügt es die Kunststoff-Verpackungen vollständig zu entleeren und ggf. kurz auszuspülen.
Mein Gelber Sack ist schon nach kurzer Zeit voll. Was kann ich machen, um länger mit einem Gelben Sack auszukommen?
Leichtverpackungen haben im Verhältnis zum Gewicht ein großes Volumen. Drücken Sie die Verpackungen zusammen oder stapeln Sie Behälter (z.B. Becher) ineinander, um Platz zu sparen! Sie können auch Leichtverpackungen sortenrein und kostenlos im Altstoffsammelzentrum entsorgen!
Darf ich nur einen Gelben Sack am Abholtag bereitstellen? Wo muss ich ihn bereitstellen?
Sie dürfen so viele Gelbe Säcke am Tag der Abholung bereitstellen, wie in Ihrem Haushalt innerhalb der sechs Wochen angefallen sind. Hier gibt es kein maximales Limit! Die Bereitstellung der Gelben Säcke hat dort zu erfolgen, wo auch üblicherweise Ihre Restabfalltonne entleert wird. (Ausnahme in Gemeinden mit definierten Sammelplätzen z.B. Nußbach)
Mein Gelber Sack fängt unangenehm zu riechen an. Gibt es Möglichkeiten, um unangenehmen Geruch zu vermeiden?
Unangenehmer Geruch kann durch die Rückstände des ursprünglichen Inhaltes in der Verpackung entstehen. Um unangenehmen Geruch zu vermeiden bzw. zu reduzieren, können Sie die Verpackung mit etwas Wasser kurz ausspülen.
Dürfen alte Kleidungsstücke nun auch mit dem Gelben Sack entsorgt werden?
Nein! Mit dem Gelben Sack dürfen lediglich Verpackungen gesammelt werden! Alte Kleidungsstücke können Sie entweder im ASZ abgeben oder über die Restabfalltonne entsorgen.
Meine Sackrolle mit Gelben Säcken ist aufgebraucht. Werden jetzt meine Kunststoffabfälle nicht mehr abgeholt?
Ist Ihre Sackrolle mit Gelben Säcken aufgebraucht, können Sie sich eine weitere Sackrolle auf Ihrem Gemeindeamt kostenlos abholen. Die Gemeinden versorgen Sie kostenlos mit Sackrollen.
Mein Gelber Sack wurde noch nicht abgeholt.
Die Abholung kann in manchen Gemeinden mehr als einen Tag dauern.
Mein Gelber Sack wurde nicht mitgenommen. Was kann/muss ich machen?
Wurde der Gelbe Sack nicht abgeholt, hatten Sie möglicherweise zu viele falsche Abfälle im Gelben Sack gesammelt (= Fehlwürfe). Entfernen Sie diese Fehlwürfe aus Ihrem Gelben Sack (eine Liste mit Beispielen finden Sie auf in obiger Auflistung) und stellen Sie ihn beim nächsten Abholtermin bereit.
Kann ich meine Kunststoffabfälle weiterhin zu den öffentlichen Containern bringen?
Nein! Die Container bei den öffentlichen Standplätzen wurden abgezogen, nachdem alle Haushalte mit dem Gelben Sack versorgt waren. Nutzen Sie daher den Gelben Sack zur Sammlung Ihrer Abfälle oder bringen Sie Ihre Abfälle sortenrein in die Altstoffsammelzentren. Die unerlaubte Ablagerung von Abfällen ist kein Kavaliersdelikt: Für diese Ablagerungen können Strafen von bis zu 8.400 Euro verhängt werden!
Wie kann ich Platz im Gelben Sack sparen?
Der Knick-Trick zum Platzsparen: Bitte PET-Flaschen flachdrücken und den Boden umknicken. Mit ein paar einfachen Handgriffen kann das Volumen drastisch reduziert werden und es passt mehr in den Gelben Sack. Helfen Sie mit, denn es wär‘ doch blöd so viel Luft transportieren zu müssen.
Großvolumige Verpackungen wie Becher oder Kanister können einfach getrennt gesammelt und im nächsten ASZ kostenlos abgeben werden.
Der Gelbe Sack ist ausschließlich für die Verpackungssammlung zu verwenden!
Genauere Informationen finden Sie auf der Websitedes Bezirksabfallverbands Kirchdorf www.umweltprofis.at/kirchdorf.