Förderung Pettenbacher Student*innen

Studierendenförderung

Studenten und Studentinnen haben bis zum Ablauf des 24. Lebensjahres die Möglichkeit beim Marktgemeindeamt Pettenbach für das abgelaufene Studienjahr eine Förderung von 150 Euro zu beantragen.

Zur Beantragung der Förderung muss im Studienjahr, für welches die Förderung eingereicht wird, folgende Voraussetzung, bzw. folgender Nachweis erbracht werden:

  • Der Studierende muss während des gesamten Studienjahres seinen Hauptwohnsitz in Pettenbach gemeldet haben
  • Der Studierende muss für das Studienjahr eine Studienleistung von mindestens 20 ECTS-Punkte nachweisen.

Fristen: Der Förderantrag kann von Jänner bis Ende November für das jüngste (letzte) abgelaufene Studienjahr eingereicht werden.
 

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten