Reisepass

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl
     

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
 

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.
 

Erforderliche Unterlagen 

  • Alter Reisepass
  • Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
 

Verlust/Diebstahl 

Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
 

Kosten

  • Reisepass: 75,90 €
  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr: 30,00 €
  • Expresspass: 100,00 € - kann nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden
  • Ein-Tages-Expresspass: 220,00 € - kann nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden

Zuständig