Achtung

Digitales Amt - Elektronische Zustellung behördlicher Dokumente löschen

Wenn Sie behördliche Dokumente wie beispielsweise die Vorschreibung nicht mehr über das digitale Amt erhalten möchten, können Sie sich von diesem Dienst wieder abmelden. Sie erhalten die Dokumente dann per E-Mail oder Brief. So gehen Sie vor: 

  1. Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ und loggen Sie sich ein.
  2. Öffnen Sie „Mein Postkorb“, in dem Sie auf das Briefsymbol in der rechten, oberen Ecke drücken.
  3. Drücken Sie den Button „Zu ‘‘Mein Postkorb“ und melden Sie sich an.
  4. Wählen Sie im Drop Down Menü den Menüpunkt „Einstellungen“ aus.
  5. Scrollen Sie ganz nach unten zum Menüpunkt „Registrierung zur elektronischen Zustellung löschen“ und drücken Sie den Button „Registrierung löschen“.
  6. Bestätigen Sie die Löschung des Postkorbes, indem Sie den aufpoppenden Button „Registrierung löschen“ drücken. Somit ist der digitale Postkorb wieder deaktiviert.

Bebilderte Anleitung:

Löschung des Postkorbes im Digitalen Amt[2].pdf herunterladen (0.58 MB)



BildDer Spielplatz ist hundefreie Zone – bitte halten Sie sich daran!

Vor kurzem wurden am Spielplatz im Ortszentrum viele Hundehaufen gefunden – trotz klarer Beschilderung, dass Hunde dort nicht erlaubt sind. Das ist besonders problematisch, da Kinder hier spielen und sich frei bewegen sollen, ohne mit Hundekot in Berührung zu kommen.

Wir appellieren daher an alle Hundebesitzer*innen, Rücksicht zu nehmen und die geltenden Regeln einzuhalten:
Hunde haben am Spielplatz nichts verloren. Das Betretungsverbot dient der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder.

Verunreinigungen durch Hundekot im öffentlichen Raum – vor allem auf Spielplätzen – stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldstrafen geahndet werden

Sollten Sie beobachten, dass gegen das Hundeverbot verstoßen oder Hundekot nicht entfernt wird, ersuchen wir Sie, dies zur Anzeige zu bringen oder dem Marktgemeindeamt zu melden. Mit Ihrer Mithilfe können wir für einen sauberen, sicheren Spielplatz sorgen. 



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Nikotinbeutel: Risiken & rechtliche Lage

Nikotinbeutel („Nic-Bags“) sind tabakfreie, aber nikotinhaltige Produkte, die über die Mundschleimhaut aufgenommen werden. Sie werden oft als „gesunde Alternative“ vermarktet, enthalten aber teils hohe Nikotindosen und können schnell abhängig machen.

Gesundheitsrisiken:

  • Erhöhte Herzfrequenz, Blutdruckanstieg, Übelkeit
  • Risiko für Nikotinvergiftungen, besonders bei Erstkonsumenten
  • Suchtgefahr durch hohen Nikotingehalt

Rechtliche Situation:

  • In OÖ sind Nikotinbeutel für Jugendliche unter 18 Jahren verboten
  • Gesetzliche Regelungen für Werbung & Verkauf sind jedoch lückenhaft

Besonders für Jugendliche ein unterschätztes Risiko! Eltern & Schulen können durch Aufklärung und klare Regeln vorbeugen.

Mehr Infos & Download des Factsheets:

FactsheetNikotinbeutel.pdf herunterladen (0.7 MB)



Eggensteinstraße - Vorrang geändert

Die einmündenden Straßen der Eggensteinstraße wurden mit "Vorrang geben" abgewertet. 
Bitte beachten Sie die Beschilderung und die neue Verkehrsregelung.

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Änderungen bei der Hundehaltung in OÖ

Lt. Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Gültig ab 1.12.2024 
 

Website: hundehaltung-ooe.at

Antworten auf offene Fragen und Unklarheiten liefert die Website vom Land Oberösterreich. Mit wenigen Klicks erfahren (künftige) Halterinnen und Halter von Hunden, inwiefern sie das neue Gesetz betrifft:
https://hundehaltung-ooe.at/


Hundeanmeldung

Über 12 Wochen alte Hunde müssen binnen 5 Tagen am Gemeindeamt gemeldet werden. Werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung nicht vorgelegt, kommt es seitens der BH Kirchdorf zu einer sofortigen Verwaltungsstrafe.

Zwingend notwendige Unterlagen für die Anmeldung sind:

  • Anmeldeformular
  • Sachkundenachweis 
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Eine tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, ist binnen 2 Monaten nachzureichen, sobald der Hund das 12. Lebensmonat erreicht hat.


Alltagstauglichkeitsprüfung

Große Hunde und Rassehunde (§6), die jünger als 8 Jahre sind, benötigen bis spätestens 31.5.2025 eine Alltagstauglichkeitsprüfung. Hat man mehrere Hunde muss die Prüfung für jeden Hund abgelegt werden. Dies gilt nicht für bereits angemeldete große Hunde, die jünger als 8 Jahre sind. Besitzer von Rassehunden (§6), die jünger als 8 Jahre sind, wurden von der Gemeinde bereits schriftlich informiert.

Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, erfolgt eine Anzeige der BH Kirchdorf welche eine Untersagung der Hundehaltung nach sich ziehen kann.

Als große Hunde gelten alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo.

Als Rassehunde bzw. §6-Hunde wurden folgende Rassen eingestuft: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und alle Kreuzungen untereinander.


Hundeabmeldung

Die Abmeldung des Hundes muss binnen einer Woche erfolgen.


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Führen des Hundes

Im Ortsgebiet: 
Leinen- oder Maulkorbpflicht 


An öffentlichen Orte im Ortsgebiet: 
Schulen, Kindergärten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderspielplätzen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Badeanlagen während der Badesaison, bei größeren Menschenveranstaltungen) – hier gilt Leinen- UND Maulkorbpflicht für jeden Hund!


Führen eines §6-Hundes

Leinen- UND Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten

  • Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein.
     
  • Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund ihn nicht durchbeißen oder abstreifen kann.
     
  • Es dürfen maximal 2 große Hunde, 2 Hunde einer speziellen Rasse gemäß §6 oder 2 Hunde gemischt geführt werden.
     
  • Für Hunde spezieller Rasse gemäß §6 bis zum 8. Lebensjahr gilt überall Leinen- UND Maulkorbpflicht. Diese Hunde dürfen außerdem nur von Personen geführt werden, welche dass 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis besitzen.
     
  • Sonstige Hunde können uneingeschränkt geführt werden.
     

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Kraml, kraml@pettenbach.ooe.gv.at.


ORF.at - Hundehaltung:
https://ooe.orf.at/stories/3281116/



Verschmutzung des Ortsbilds durch HuLogondekot

In letzter ist es leider wieder vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Verunreinigung von Straßen und Gehwegen durch Hundekot gekommen. Daher möchten wir an alle Hundehalter appellieren, die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde einzusammeln und ordnungsgemäß im Restmüll zu entsorgen.

Ein Dank an jene Hundebesitzer, für die es selbstverständlich ist, die „Hundstrümmerl“ wegzuräumen.

Jede Person die einen Hund führt ist dafür verantwortlich, dass dessen Exkremente, welcher dieser an öffentlichen Orten hinterlassen hat, unverzüglich beseitigt und entsorgt werden. 

Egal, ob Ihr Hund in eine Wiese, am Wegrand oder am Gehsteig sein Häufchen hinterlässt, bitte lassen Sie den Hundekot nicht liegen. Im gesamten Gemeindegebiet befinden sich zahlreiche Entsorgungsstationen für Hundekot. Dort können Sie sich jederzeit ein Sackerl entnehmen, um die „Hinterlassenschaft“ Ihres Hundes wegzuräumen. 

Werfen Sie das „Sackerl“ mit dem Hundekot anschließend bitte in einen Restmüllbehälter!

Die genauen Standorte unserer Hundekotstationen finden Sie auf der Gemeindewebsite. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf die Hundekotbeutel zu den Öffnungszeiten am Marktgemeindeamt in der Bürgerservicestelle. Standorte Hundekotstationen: www.pettenbach.at/Hundehaltegesetz_-_Standorte_Hundekotbeutelstaender_und_Muelleimer



Gesund werden. Wo bin ich richtig?

An wen soll ich mich wenden? Das ist bei gesundheitlichen Problemen nicht immer klar. Hausarzt? Facharzt? Spitalsambulanz? Oder ist vielleicht gar kein Arzt notwendig? 

Informieren Sie sich! Wer Hilfe an der richtigen Stelle sucht, erspart sich oft unnötige Wege, Wartezeiten und womöglich auch Kosten! Einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie hier: www.wobinichrichtig.at.

Diagramm

trichter_gesundheitsversorgung.pdf (0.17 MB)

Diese Information finden Sie in Zukunft dauerhaft unter dem Menüpunkt "LEBEN IN PETTENBACH" - "Gesundheit":
www.pettenbach.at/LEBEN_IN_PETTENBACH/Gesundheit/Aerzte_und_Apotheken 




Startseite und Menü

Gem2Go - die Gemeinde-App als neue Version

Das neue Gem2Go Update wurde von Android und Apple bestätigt und kann kostenlos heruntergeladen werden. Doch was bringt die neue Version mit sich?
 

Neue Benutzeroberfläche

Die Gemeinde-Startseite wurde vollends überarbeitet. Zusätzlich zu den meistgenutzten Funktionen findet man nun beispielsweise das Wetter. Per Klick darauf auch eine Wettervorschau für die nächsten Tage. Neuigkeiten werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt.

 
Das neue Gemeinde-Menü und Unterseiten

Das Gemeinde-Menü wurde übersichtlicher gestaltet. Auch sämtliche Unterseiten wurden generalüberholt, so findet man nun ab sofort auch die rote Quickleiste am unteren Bildschirmrand. Dort finden sich wichtige Funktionen wie „Kontakt speichern“, „Anruf“, „E-Mail“ oder die Kalenderfunktionen wieder.
 

Mobil zahlen mit Gem2Go

Feedback der Nutzer integriert

Natürlich wurde auch das Nutzer-Feedback aus Fragebögen, Telefongesprächen und den jeweiligen App-Stores angesehen und einiges davon integriert.

So dürfen sich die Nutzer nun über Gem2Go im Querformat freuen, was für allem für Tabletnutzer ein sinnvolles Feature darstellt. Zudem gibt’s Gem2Go nun auch im Darkmode, was wiederum den Stromsparern zugutekommt. Weiters wurde auch standardmäßig die Schrift vergrößert, welche natürlich auch nach wie vor in den Einstellungen im Menü nochmals vergrößert werden kann.

Die Navigationsleiste ganz unten zeigt nun durch eingefärbte Symbole an wo man sich gerade befindet.
 

Mobil zahlen mit Gem2Go und Bluecode

Mit der Gem2Go App kann jetzt auch mobil und komplett berührungslos gezahlt werden – auch bei Beträgen über 50 Euro.

Wie das funktioniert – ganz einfach! Rechts oben in Gem2Go auf das Bluecode Icon tippen, dort dann einen Sicherheits-Pin erstellen. Nun kann in wenigen Schritten ein Bankkonto hinzugefügt werden und schon kann man in Geschäften, welche Bluecode unterstützen, bezahlen.
 

Unsere Empfehlung: Gem2Go herunterladen oder updaten und ausprobieren: https://www.gem2go.at/ 


07.10.2025