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Wegen Bauarbeiten zwischen den Bahnhöfen Kirchdorf an der Krems und Selzthal bzw. Nettingsdorf und Selzthal ist die Strecke für den Bahnverkehr nur eingeschränkt verfügbar. Die ÖBB hat einen Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Strecke 140 | Linz – Nettingsdorf – Selzthal26. – 30.08.2024
Strecke 140 | Linz – Kirchdorf an der Krems – Selzthal02. – 06.09.2024
"Bitte beachten Sie: Der Ticketkauf ist in den Bussen nur eingeschränkt möglich. Daher ersuchen wir Sie, Ihr Ticket vor Fahrtantritt online auf oebb.at, über die ÖBB App, die OÖVV App, beim ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter zu erwerben. Die Beförderung von Fahrrädern ist in den Autobussen nicht möglich. Mobilitätseingeschränkte Reisende bitten wir, sich vor Fahrtantritt mit dem ÖBB Kund:innenservice 05-1717-5 in Verbindung zu setzen.
Während der Bauarbeiten gilt der unten stehende Sonderfahrplan. Anschlussverbindungen können nicht garantiert werden. Wir bitten um Entschuldigung."
A4_SEV-Info-140_Sonderfahrplan_Nettingsdorf-Selzthal_26.08-30.08.2024[1].pdf herunterladen (0.56 MB)
A4_SEV-Info-140_Sonderfahrplan_Kirchdorf-Selzthal_02.09-06.09.2024.pdf herunterladen (0.56 MB)
ÖBB-Sonderfahrplan Garsten – Weißenbach-St. Gallen 21.09. – 11.10.2024
A3_SEV-Info-131_Sonderfahrplan_Garsten-Weissenbach_21.09.-11.10.2024.pdf herunterladen (0.62 MB)
Aufgrund des Neubaus der Gemeindestraßenbrücke Diebach (Marktgemeinde Vorchdorf) erfolgt von 8. Juli bis 6. September eine Totalsperre der Gemeindebrücke Diebach - Lederauer Straße / Einsiedlinger Straße. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet, die Durchfahrt nach Vorchdorf ist in diesem Zeitraum jedoch nicht möglich. Es gibt keine Wendemöglichkeit für LKW.
Wegen Brückenbauarbeiten mit Straßensperre können auf der Linie 481 von 8. Juli bis 6. September 2024 die Haltestellen Lederau Abzw. Pamet, Lederau Ort, Lederau Sägewerk, Pettenbach Roßlauf und Gewerbegebiet nicht angefahren werden. Es erfolgt eine Umleitung. Ersatzhaltestellen sind Einsiedling Rittmühle und die Ersatzhaltestelle für Pettenbach Gewerbegebiet bei der Zufahrt Fa. Fronius.
Um die ordnungsgemäße und gefahrlose Benützbarkeit der Straßen, Gehwege und Radwege sicherstellen zu können, werden alle Grundbesitzer ersucht, ihre Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Wegen zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten.
Die Grundeigentümer sind gemäß § 91 StVO verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Straßen und Gehsteigen zurückzuschneiden bzw. zu entfernen, wenn diese die Verkehrssicherheit behindern oder beeinträchtigen.
Insbesondere muss die freie Sicht auf den Straßenverlauf, die Gehsteige, und auf Ampeln, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungskörper gewährleistet sein.
Lichtraumprofile müssen unbedingt freigehalten werden!
Die Breite des Lichtraums ist beidseitig um 0,75m breiter als der Verkehrsraum. Die Höhe des Lichtraums beträgt 4,50m.
Die Lichtraumhöhe für Fußgänger- und Radverkehr beträgt 2,50m.
Bezirksabfallverband Kirchdorf
In letzter ist es leider wieder vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Verunreinigung von Straßen und Gehwegen durch Hundekot gekommen. Daher möchten wir an alle Hundehalter appellieren, die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein Dank an jene Hundebesitzer, für die es selbstverständlich ist, die „Hundstrümmerl“ wegzuräumen.
Standorte Hundekotstationen:www.pettenbach.at/Hundehaltegesetz_-_Standorte_Hundekotbeutelstaender_und_Muelleimer
An wen soll ich mich wenden? Das ist bei gesundheitlichen Problemen nicht immer klar. Hausarzt? Facharzt? Spitalsambulanz? Oder ist vielleicht gar kein Arzt notwendig?
Informieren Sie sich! Wer Hilfe an der richtigen Stelle sucht, erspart sich oft unnötige Wege, Wartezeiten und womöglich auch Kosten! Einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie hier: www.wobinichrichtig.at.
trichter_gesundheitsversorgung.pdf (0.17 MB)
Diese Information finden Sie in Zukunft dauerhaft unter dem Menüpunkt "LEBEN IN PETTENBACH" - "Gesundheit":www.pettenbach.at/LEBEN_IN_PETTENBACH/Gesundheit/Aerzte_und_Apotheken
Energiesparen ist das Gebot der Stunde und kommt allem zugute: den Energievorräten, der Nachhaltigkeit und auf jeden Fall dem Geldbeutel. Wir als Kommune müssen hier vorangehen und machen uns Gedanken, wie wir Energiekosten einsparen können. Beispielsweise durch das Abschalten der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden, von 0:00 bis 5:00 Uhr. Dies umfasst die Bereiche Magdalenaberg, Steinbachbrücke, Unteredt und den gesamten Ortskern (ausgenommen Scharnsteinerstraße, auf der sich die Schutzwege befinden).
Aktuell findet eine Testphase statt. Es ist von höchster Wichtigkeit, die Sicherheit der Fußgänger und aller Verkehrsteilnehmer weiterhin zu gewährleisten.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge richten Sie bitte per Mail an pramhas@pettenbach.ooe.gv.at.
Mit 1. September 2022 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen Hundehalter etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung an die Wohnsitz-Gemeinde melden.
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter. Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden.
Für Hundehalter neu ist, dass ab 1. September 2022 auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen. Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den Hundehaltern oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen.
Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.
Aufgrund der vermehrten Beschwerden bezüglich der Verunreinigung durch Hundekot von Gehwegen und abseits von Straßen, vor allem im Bereich der Weinbeerlgasse, möchten wir eindringlich an alle Hundehalter und Hundehalterinnen appellieren, die „Häufchen“ ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entfernen und im Restmüll zu entsorgen.
Jede Person die einen Hund führt ist dafür verantwortlich, dass dessen Exkremente, welcher dieser an öffentlichen Orten hinterlassen hat, unverzüglich beseitigt und entsorgt werden.
Egal, ob Ihr Hund in eine Wiese, am Wegrand oder am Gehsteig sein Häufchen hinterlässt, bitte lassen Sie den Hundekot nicht liegen. Im gesamten Gemeindegebiet befinden sich zahlreiche Entsorgungsstationen für Hundekot. Dort können Sie sich jederzeit ein Sackerl entnehmen, um die „Hinterlassenschaft“ Ihres Hundes wegzuräumen.
Werfen Sie das „Sackerl“ mit dem Hundekot anschließend bitte in einen Restmüllbehälter!
Die genauen Standorte unserer Hundekotstationen finden Sie auf der Gemeindewebsite unter www.pettenbach.at/hundehaltegesetz. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf die Hundekotbeutel zu den Öffnungszeiten am Marktgemeindeamt in der Bürgerservicestelle.
Das neue Gem2Go Update wurde von Android und Apple bestätigt und kann kostenlos heruntergeladen werden. Doch was bringt die neue Version mit sich?
Neue Benutzeroberfläche
Die Gemeinde-Startseite wurde vollends überarbeitet. Zusätzlich zu den meistgenutzten Funktionen findet man nun beispielsweise das Wetter. Per Klick darauf auch eine Wettervorschau für die nächsten Tage. Neuigkeiten werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt.
Das neue Gemeinde-Menü und Unterseiten
Das Gemeinde-Menü wurde übersichtlicher gestaltet. Auch sämtliche Unterseiten wurden generalüberholt, so findet man nun ab sofort auch die rote Quickleiste am unteren Bildschirmrand. Dort finden sich wichtige Funktionen wie „Kontakt speichern“, „Anruf“, „E-Mail“ oder die Kalenderfunktionen wieder.
Feedback der Nutzer integriert
Natürlich wurde auch das Nutzer-Feedback aus Fragebögen, Telefongesprächen und den jeweiligen App-Stores angesehen und einiges davon integriert.
So dürfen sich die Nutzer nun über Gem2Go im Querformat freuen, was für allem für Tabletnutzer ein sinnvolles Feature darstellt. Zudem gibt’s Gem2Go nun auch im Darkmode, was wiederum den Stromsparern zugutekommt. Weiters wurde auch standardmäßig die Schrift vergrößert, welche natürlich auch nach wie vor in den Einstellungen im Menü nochmals vergrößert werden kann.
Die Navigationsleiste ganz unten zeigt nun durch eingefärbte Symbole an wo man sich gerade befindet.
Mobil zahlen mit Gem2Go und Bluecode
Mit der Gem2Go App kann jetzt auch mobil und komplett berührungslos gezahlt werden – auch bei Beträgen über 50 Euro.
Wie das funktioniert – ganz einfach! Rechts oben in Gem2Go auf das Bluecode Icon tippen, dort dann einen Sicherheits-Pin erstellen. Nun kann in wenigen Schritten ein Bankkonto hinzugefügt werden und schon kann man in Geschäften, welche Bluecode unterstützen, bezahlen.
Unsere Empfehlung: Gem2Go herunterladen oder updaten und ausprobieren: https://www.gem2go.at/
22.08.2024