Eltern-Kind-Zuschuss

Im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen.

EErziehungsberechtigte haben Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss, der seit 01.01.2023 in drei Raten zu je 135 Euro ausbezahlt wird, wenn ihr Kind ab dem 01.01.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis 31.12.2018 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Infos finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at/eltern-kind-zuschuss.htm.

Vorsorgeheft:
www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SGD%20Abt_Ges/Ges_Mutter_Kind_Zuschuss_Vorsorgeheft_Stand_J%c3%a4nner%202023.pdf
 

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