Personalausweis

Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur
  • Verlust oder Diebstahl
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
     

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich). Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
 

Erforderliche Unterlagen

Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur

Kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Noch nicht abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Noch nicht abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur
  • Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
     

Kosten

61,50 Euro

Zuständig