Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung über den oder die aufrechten Wohnsitze kann jede Person für sich oder für eine Person für die sie die Meldepflicht trifft, bei jeder Meldebehörde in Österreich beantragen.

Historische Wohnsitze können nach derzeit geltender Rechtslage nur bei der Gemeinde, in welcher sich der/die historische(n) Wohnsitze befunden haben, beantragt werden. Ein Antrag auf die Ausstellung einer Meldebestätigung für nicht mehr aktuelle Wohnsitze ist gesondert zu begründen.
 

Notwendige Unterlagen: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Formloser Antrag (persönlich oder schriftlich)
  • Für vergangene/historische Wohnsitze ist eine Begründung erforderlich

Kosten: 

  • 14,30 € Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 14,30 € Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird – ausgenommen der Antragsteller selbst)
  • 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
  • 3 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem ZMR

Zuständig