Hundehaltegesetz

Hund

Laut Oö. Hundehaltegesetz sowie der Oö. Hundehaltegesetz 2002 - Novelle 2021 ist jede Person die einen Hund hält verpflichtet, nachstehende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten: 

  • Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen diesen in der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen anmelden.

    Der Meldung sind anzuschließen:
    - ein Sachkundenachweis 
    - ein Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro und
    - die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank.
     
    Die Hundeabgabe ist in der Hundeabgabenordnung ersichtlich. Ausgenommen sind Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind, für diese ist die jährliche Abgabe verringert.
     
  • Jede Änderung der Hundehaltung (Abmeldung, Wohnsitzwechsel, Änderung der Haftpflichtversicherung ...) muss ebenfalls innerhalb einer Woche am Marktgemeindeamt gemeldet werden.
     
  • Jeder Hund ist dauerhaft mit einer amtlichen Hundemarke zu kennzeichnen. Diese erhalten Sie bei der Anmeldung gegen einen Unkostenbeitrag von vier Euro am Marktgemeindeamt. Seit 2010 muss jeder Hund zusätzlich zu dieser Marke verpflichtend einen Mikrochip tragen, der in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert ist (§ 24a Tierschutzgesetz).
     
  • An öffentlichen Orten im Ortsgebiet und bei Menschenansammlungen gilt immer Leinen- und/ oder Maulkorbpflicht.

    Jeder Hund ist so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden.

    Der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überall für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. 
     
  • Wer einen Hund führt, ist gem. § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2002 gesetzlich dazu verpflichtet, die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet und auf Gehsteigen und Gehwegen sowie Wohnstraßen außerhalb des Ortsgebiets hinterlassen hat, unverzüglich zu beseitigen.


Weitere Informationen zum Oö. Hundehaltegesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm 


Muss ich wirklich den Kot meines Hundes einsammeln?

Wir alle wollen eine Umwelt ohne Hundstrümmerl! Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind. Landwirtschaftliche Futterflächen neben stark frequentierten Spazierwegen, die mit Hundekot belastet werden, können aufgrund der enthaltenen Infektionserreger Fehlgeburten bei Weidetieren verursachen. Außerdem sind auch nichtlandwirtschaftliche Privatgrundstücke aus hygienischer Sicht von Hundekot freizuhalten. 


Hundekotbeutel

Entsprechende "Sackerl" erhalten Sie kostenlos bei einem der grünen kombinierten Ständer (Beutelentnahme und Mülltonne) oder während des Parteienverkehrs am Marktgemeindeamt im Bürgerservice. 

Ortszentrum:

  • Kirchenplatz (Einfahrt Pfarrhof)
  • Jugendzentrum
  • Kinderspielplatz
  • Tischlerweg
  • Dürndorfstraße

Almuferweg:

  • Sattelmühlestraße (Ablinger)
  • Kronawettmühle (Parkplatz)
  • Oberwöhr (Idinger)
  • Sauzipf
  • Ranklleiten

Umgebung:

  • Magdalenaberg (Kirche)
  • Seisenburg (Parkplatz)
  • Seisenburg

Wir appellieren daher an Sie als Hundehalter, diese Beutel zu verwenden und anschließend ordnungsgemäß im Restmüll zu entsorgen.

>> Bebilderte Ansicht der genauen Standorte der Hundekotbeutelständer und Mülleimer

 

Zuständig

  • Kraml Manuela (Mitarbeiterin Bürgerservice)
  • Wallner Anna (Mitarbeiterin Bürgerservice, Standesbeamtin --- derzeit in Karenz)

Formulare