Familienbeihilfe

Antraglose Familienbeihilfe

Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden. Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. Sollten noch Informationen, wie z.B. die Bankverbindung, fehlen, werden die Eltern ersucht, die Daten bekannt zu geben.

Weitere Infos

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2.html

Zuständig