Eheschließung

Eheschließungen und Ermittlungen der Ehefähigkeit (Aufgebot) sind bei jedem Standesamt in Österreich möglich. Am sinnvollsten daher gleich bei jenem Standesamt, bei dem die Trauung stattfindet.

Für die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) sind von den Verlobten folgende Dokumente vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Aktueller amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (nur bei Wohnsitz im Ausland)
  • Wenn zutreffend weiters:

Nachweise über akademische Grade oder einer Standesbezeichnung 

  • Heiratsurkunde der letzten früheren Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten früheren eingetragenen Partnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung der letzten früheren Ehe oder der letzten früheren eingetragenen Partnerschaft
  • Gerichtsentscheidung über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung einer Ehe oder Partnerschaft, sofern nicht die Brüssel IIa-Verordnung anwendbar ist 
  • Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkenntnisse über gemeinsame voreheliche Kinder
  • Gegebenenfalls weitere Urkunden und Nachweise, wenn diese für die Ermittlung und Eintragung im ZPR erforderlich sind

Ausländische Mitbürger/innen benötigen zusätzlich den 

  • Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Bestätigung ihrer Ehefähigkeit. Diese Bestätigung wird grundsätzlich von der Behörde im Heimatstaat oder von der Vertretungsbehörde (Konsulat) ausgestellt. 
  • Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, benötigen Sie eine von einem (möglichst in Österreich ansässigen) allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung. 
  • Für Dokumente, die aus Staaten stammen mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat aber dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) beigetreten sind, benötigen Sie die Apostille, für Dokumente aus allen anderen Staaten die diplomatische Beglaubigung.

Zuständig