ORF-Beitrag, Telefonzuschuss, EAG-Kostenbefreiung

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten. Weitere Informationen finden sich auf der Website der OBS: https://orf.beitrag.at/.

Befreiungen sind weiterhin möglich. Gültige Befreiungsbescheide bleiben unberührt. Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag und den damit verbundenen Abgaben beantragen. 

Zusätzlich sind bei Verwendung für private Zwecke eine Telefon-Befreiung - Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten - und eine EAG-Kostenbefreiung (früher Ökostrompauschale) für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag möglich. Diese sind auf der Strom- und/oder Gasrechnung ersichtlich. 

Die EAG-Kosten-Deckelung für die Erneuerbare-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören. Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten. 

Voraussetzungen:
Wer einen Antrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die Befreiung gelten soll.
Das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
  • Pflegegeld
  • Pension
  • Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
  • Mindestsicherung
  • Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)

Zuständige Stelle: ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS) (früher GIS Gebühren Info Service GmbH)

Zuständig

Formulare