Förderungen & Zuschüsse

Heizkostenzuschuss

Für die Beheizung des Wohnraums, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an Personen, deren Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit liegt, ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro pro Haushalt gewährt.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 (nicht 2023), je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet. Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.

  • Einpersonenhaushalt: bis 17.700,00 €
  • Mehrpersonenhaushalt: bis 25.000,00 €

Die Antragsfrist läuft von 1. Februar bis 31. März 2024. Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt online über die Website der Oö. Landesregierung ooe.gv.at. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm.



Caritas bietet kostenlose EnergiespaDiagrammr-Beratung und Gerätetausch

Der Klima- und Energiefonds fördert mit Mitteln aus dem Klimaministerium den Austausch von energieintensiven Elektrogeräten und eine Energiesparberatung im Haushalt. Die Anträge dafür werden über die Caritas OÖ abgewickelt.

Die kostenlose Unterstützung steht allen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich offen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • GIS-Gebührenbefreiung
  • Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
  • Heizkostenzuschuss vom Land OÖ

So funktioniert‘s: 

  1. Anmeldung bei der Caritas-Sozialberatungsstelle unter www.caritas-ooe.at/energie, energiesparen@caritas-ooe.at oder 0676 8776 8047.
  2. Erstberatung und Überprüfung der Anspruchsberechtigung
  3. Termin für die Energiesparberatung vereinbaren
  4. Die Beratung ist der individuellen Situation im Haushalt angepasst und umfasst u.a. Lüften, Warmwasserbrauch, Verstehen der eigenen Abrechnungen, Vermeidung von Schimmel und Reduktion des Stromverbrauchs.

Bei der Energiesparberatung werden auch die Elektrogeräte im Haushalt überprüft und bei Bedarf werden kaputte oder alte Geräte mit hohem Stromverbrauch ausgetauscht. Getauscht werden können Kühl-/Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen. Die Energiespar-Beratung wird von speziell geschulten Caritas-Mitarbeiter*innen durchgeführt.

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Neue Direktleistungen der AK

Die anhaltende Teuerung belastet die Menschen in unserem Land spürbar: Neben den Kosten für Wohnen, Energie und Sprit werden insbesondere Eltern auch noch durch Nachmittagsgebühren im Kindergarten finanziell belastet. Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet daher ihren Mitgliedern neue Unterstützungen an: den Betreuungs- und den Mobilitätsbonus.


Um die enormen Kosten für die Kinderbetreuung abzufedern, hat die AK Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro ins Leben gerufen. 

Alle Infos dazu sowie die Antragsformulare finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus.

AK-Betreuungsbonus_FlyerA5.pdf (0.31 MB)


Auch für die jungen AK-Mitglieder, die eine Lehre machen, gibt es nun eine Unterstützung: den AK OÖ-Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro, wenn die Lehrlinge entweder ein Jugendticket Netz des OÖ Verkehrsverbundes oder ein Klimaticket haben. Mit dem Bonus soll auch zur häufigeren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel motiviert werden, nicht nur für den Weg zur und von der Arbeit, sondern auch in der Freizeit. 

Infos und Antragsformular unter www.fragdieak.at.

FDAK_Flyer_Mobilitätsbonus.pdf (0.7 MB)

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eine Person in einem gestreiften Hemd





eine Person und mehrere Kinder

Ausbildung Kindergartenhelfer/in - Kostenzuschuss

In Kindergärten, Krabbelstuben und Horten fehlen die Mitarbeiter. Das Land Oberösterreich nimmt nun mehr Geld in die Hand: 60 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen.

Etwa 100 Helfer werden aktuell für Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte gesucht. Ein Grund dafür sind die hohen Ausbildungskosten, die sich viele Interessierte nicht leisten können. Um Kindergartenhelferin zu werden, muss ein sechsmonatiger Kurs absolviert werden, der etwa 2.500 Euro kostet. Das soll sich nun ändern: Bis zu 60 Prozent der Kurskosten der Teilnehmer - maximal 2.700 Euro – werden übernommen. Gefördert werden besonders Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger sowie geringfügig Beschäftigte oder arbeitslose Menschen. 

Näheres: www.schule.at/bildungsnews/detail/oberoesterreich-foerdert-ausbildung-in-der-elementarpaedagogik

Förderrichtlinien und Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm



Finanzielle Unterstützung für eine zusätzliche außerschulische Förderung (Nachhilfe) 

Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Die Kinder konnten dem Unterricht zeitweise nur schwer folgen. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren auch externe Nachhilfen für Schüler in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Die Eltern mussten diese zusätzlichen Aufgaben ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen, soweit sie dazu zeitlich und fachlich überhaupt in der Lage waren. Die Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Umso wichtiger ist es, dass sie  nach Phasen des Distanzunterrichts jegliche Unterstützung bekommen, um den Schulstoff zu bewältigen bzw. um Lerndefizite auszugleichen. Gleichzeitig müssen auch die Lehrkräfte entlastet werden. 

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. 

Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen.
 

Förderkriterien:

  • Hauptwohnsitz des Schülers in Oberösterreich.
  • Anträge können seitens der Schule für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
  • Der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines. 
  • Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen. 
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien). 
  • Die Gutscheine werden direkt von der Nachhilfeeinrichtung mit dem Familienreferat des Landes OÖ online abgerechnet.
     

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Hotline des OÖ Familienreferates: 0732/7720-18772, www.familienkarte.at

Die Antragstellung endet automatisch nach Ausschöpfung eines Fördertopfes in der Höhe von 2 Millionen Euro bzw. spätestens mit Ablauf des 31. Mai 2024.

Richtlinien:
Richtlinien_für_finanzielle_Unterstützung_für_zusätzliche_au_erschulisch....pdf (0.02 MB)

 


ein Mann und eine Frau, die sich küssenWohnschirm -
Kostenlose Beratung und Hilfe bei Mietschulden

In Zeiten von Corona gibt es verschiedene Gründe, warum ihr Geld für die Wohnungsmiete nicht gereicht hat:

  • Sie haben durch Kurzarbeit weniger verdient?
  • Sie haben ihren Arbeitsplatz verloren?
  • Sie sind selbständig und haben weniger oder keine Aufträge bekommen?
     

Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich Unterstützung zu suchen?

Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann ihr:e Vermieter:in zur Kündigung ihres Mietvertrages berechtigt sein.
 

Der Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust:

Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.
Der Wohnschirm kann ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
 

Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie

  • einen Mietrückstand haben,
  • in Österreich hauptwohnsitzgemeldet sind und
  • den Mietrückstand aus eigenen Mitteln nicht decken können.
     

Was passiert bei der Beratung?

Im Beratungsgespräch wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:

  • Meldezettel
  • Mietvertrag
  • Energierechnung (z.B. Strom, Gas usw.)
  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnzettel)
  • Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen
     

Wie unterstützt mich der Wohnschirm als Mieter:in konkret?

  • Mietschulden zur Sicherung des aktuellen Mietverhältnisses werden einmalig übernommen oder,
  • wenn das aktuelle Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft ist, wird finanzielle Hilfe geboten, um einen Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung zu ermöglichen.
     

Wo finde ich meine Beratungsstelle?

Auf wohnschirm.at finden Sie die Beratungsstelle, die für Sie zuständig ist. Außerdem können Sie dort eine Liste aller Adressen herunterladen.
 

Beratungseinrichtung Bezirk Kirchdorf:

Verein Wohnen Steyr – Netzwerk Wohnungssicherung
Blumauergasse 29, 4400 Steyr
07252 47 324
netzwerk.wohnungssicherung@b29.at
www.b29.at/netzwerk-wohnungssicherung
 

Folder_Wohnschirm.pdf (0.21 MB)



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100 Euro Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining

Die AK hilft jungen Menschen in Oberösterreich, dass sie nicht ins Schleudern kommen: Für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining können junge AK-Mitglieder künftig einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro bei der Arbeiterkammer beantragen.

Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von drei bis neun Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dieses kostet bei ARBÖ und ÖAMTC jeweils rund 235 Euro. AK-Mitglieder unter 26 Jahren können ab 1. April 2022 dafür einen einmaligen Zuschuss beantragen, den sie unter Vorlage der Rechnungen des Fahrsicherheitstrainings und des Führerscheins sowie des Zertifikats für das Fahrsicherheitstraining auf der Homepage ooe.arbeiterkammer.at beantragen können. Weitere Voraussetzungen sind: die AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Trainings, die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining, das bei einem österreichischen Anbieter absolviert werden muss, sowie eine österreichische Kontoverbindung. Alle Infos dazu und auch die Anmeldung unter: QR-Code.

16.01.2024