Startseite > BÜRGERSERVICE > Neuigkeiten
Für die Beheizung des Wohnraums, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an Personen, deren Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit liegt, ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro pro Haushalt gewährt.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 (nicht 2023), je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet. Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Die Antragsfrist läuft von 1. Februar bis 31. März 2024. Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt online über die Website der Oö. Landesregierung ooe.gv.at. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm.
Der Klima- und Energiefonds fördert mit Mitteln aus dem Klimaministerium den Austausch von energieintensiven Elektrogeräten und eine Energiesparberatung im Haushalt. Die Anträge dafür werden über die Caritas OÖ abgewickelt.
Die kostenlose Unterstützung steht allen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich offen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
So funktioniert‘s:
Bei der Energiesparberatung werden auch die Elektrogeräte im Haushalt überprüft und bei Bedarf werden kaputte oder alte Geräte mit hohem Stromverbrauch ausgetauscht. Getauscht werden können Kühl-/Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen. Die Energiespar-Beratung wird von speziell geschulten Caritas-Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Die anhaltende Teuerung belastet die Menschen in unserem Land spürbar: Neben den Kosten für Wohnen, Energie und Sprit werden insbesondere Eltern auch noch durch Nachmittagsgebühren im Kindergarten finanziell belastet. Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet daher ihren Mitgliedern neue Unterstützungen an: den Betreuungs- und den Mobilitätsbonus.
Um die enormen Kosten für die Kinderbetreuung abzufedern, hat die AK Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro ins Leben gerufen.
Alle Infos dazu sowie die Antragsformulare finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus.
AK-Betreuungsbonus_FlyerA5.pdf (0.31 MB)
Auch für die jungen AK-Mitglieder, die eine Lehre machen, gibt es nun eine Unterstützung: den AK OÖ-Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro, wenn die Lehrlinge entweder ein Jugendticket Netz des OÖ Verkehrsverbundes oder ein Klimaticket haben. Mit dem Bonus soll auch zur häufigeren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel motiviert werden, nicht nur für den Weg zur und von der Arbeit, sondern auch in der Freizeit.
Infos und Antragsformular unter www.fragdieak.at.
FDAK_Flyer_Mobilitätsbonus.pdf (0.7 MB)
In Kindergärten, Krabbelstuben und Horten fehlen die Mitarbeiter. Das Land Oberösterreich nimmt nun mehr Geld in die Hand: 60 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen.
Etwa 100 Helfer werden aktuell für Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte gesucht. Ein Grund dafür sind die hohen Ausbildungskosten, die sich viele Interessierte nicht leisten können. Um Kindergartenhelferin zu werden, muss ein sechsmonatiger Kurs absolviert werden, der etwa 2.500 Euro kostet. Das soll sich nun ändern: Bis zu 60 Prozent der Kurskosten der Teilnehmer - maximal 2.700 Euro – werden übernommen. Gefördert werden besonders Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger sowie geringfügig Beschäftigte oder arbeitslose Menschen.
Näheres: www.schule.at/bildungsnews/detail/oberoesterreich-foerdert-ausbildung-in-der-elementarpaedagogik
Förderrichtlinien und Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm
Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Die Kinder konnten dem Unterricht zeitweise nur schwer folgen. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren auch externe Nachhilfen für Schüler in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Die Eltern mussten diese zusätzlichen Aufgaben ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen, soweit sie dazu zeitlich und fachlich überhaupt in der Lage waren. Die Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Umso wichtiger ist es, dass sie nach Phasen des Distanzunterrichts jegliche Unterstützung bekommen, um den Schulstoff zu bewältigen bzw. um Lerndefizite auszugleichen. Gleichzeitig müssen auch die Lehrkräfte entlastet werden.
Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.
Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen.
Förderkriterien:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Hotline des OÖ Familienreferates: 0732/7720-18772, www.familienkarte.at.
Die Antragstellung endet automatisch nach Ausschöpfung eines Fördertopfes in der Höhe von 2 Millionen Euro bzw. spätestens mit Ablauf des 31. Mai 2024.
Richtlinien:Richtlinien_für_finanzielle_Unterstützung_für_zusätzliche_au_erschulisch....pdf (0.02 MB)
In Zeiten von Corona gibt es verschiedene Gründe, warum ihr Geld für die Wohnungsmiete nicht gereicht hat:
Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich Unterstützung zu suchen?
Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann ihr:e Vermieter:in zur Kündigung ihres Mietvertrages berechtigt sein.
Der Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust:
Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.Der Wohnschirm kann ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie
Was passiert bei der Beratung?
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
Wie unterstützt mich der Wohnschirm als Mieter:in konkret?
Wo finde ich meine Beratungsstelle?
Auf wohnschirm.at finden Sie die Beratungsstelle, die für Sie zuständig ist. Außerdem können Sie dort eine Liste aller Adressen herunterladen.
Beratungseinrichtung Bezirk Kirchdorf:
Verein Wohnen Steyr – Netzwerk WohnungssicherungBlumauergasse 29, 4400 Steyr07252 47 324netzwerk.wohnungssicherung@b29.atwww.b29.at/netzwerk-wohnungssicherung
Folder_Wohnschirm.pdf (0.21 MB)
Die AK hilft jungen Menschen in Oberösterreich, dass sie nicht ins Schleudern kommen: Für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining können junge AK-Mitglieder künftig einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro bei der Arbeiterkammer beantragen.
Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von drei bis neun Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dieses kostet bei ARBÖ und ÖAMTC jeweils rund 235 Euro. AK-Mitglieder unter 26 Jahren können ab 1. April 2022 dafür einen einmaligen Zuschuss beantragen, den sie unter Vorlage der Rechnungen des Fahrsicherheitstrainings und des Führerscheins sowie des Zertifikats für das Fahrsicherheitstraining auf der Homepage ooe.arbeiterkammer.at beantragen können. Weitere Voraussetzungen sind: die AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Trainings, die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining, das bei einem österreichischen Anbieter absolviert werden muss, sowie eine österreichische Kontoverbindung. Alle Infos dazu und auch die Anmeldung unter: QR-Code.
16.01.2024