Europawahl 2024

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Wahlkarte ganz einfach online anfordernhttps://www.meinewahlkarte.at


>> Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

>> Informationen betreffend die Eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz

>> Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

>> Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
16. bis 25. April 2025



Das Wichtigste für Sie im Überblick:

Die Europawahl findet in Österreich am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.

In Pettenbach wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen, die bis zum 9. Juni 2008 geboren wurden (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag, dem 26 März 2024, in Pettenbach begründet haben.

Auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen, die bis zum 9. Juni 2008 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 26. März 2024 in Pettenbach haben, können an der Europawahl 2024 teilnehmen. Sie müssen sich allerdings vorab entscheiden, ob Sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder ihres Wohnsitzlandes wählen wollen. Wenn dabei die Entscheidung auf die Wahl der österreichischen Abgeordneten fallen sollte, muss spätestens bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, ein Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gestellt werden.

Alle wahlberechtigten Personen erhalten vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und enthält weitere wichtige Informationen zur Wahl.
 

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17.00 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abgegeben werden.
 

Wie beantragen Sie eine Wahlkarte

Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, den 5. Juni 2024 schriftlich (E-Mail oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, persönlich beim Marktgemeindeamt Pettenbach stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! 

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Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die kandidierenden Personen und Parteien feststehen und daher die mit den Wahlkarten zu übermittelnden Stimmzettel für die Wahl vorliegen.

Wenn Sie ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich am Marktgemeindeamt Pettenbach beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht Ihnen vor Ort eine Wahlzelle zur Verfügung.
 

Am Wahltag

Vergessen Sie bitte nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen. Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument! Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie aber schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

27.03.2024