Bauanzeigen

Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. (§ 26, Abs.1, oö.BauO.1994)

Bitte mitbringen:

  • Anzeige (formlos)
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig