Wahlen

Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst in den Jahren 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger, wenn sie  nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben:

  • Bundespräsidentenwahlen
    • Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
  • Nationalratswahlen
    • Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
  • Landtagswahlen
    • Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
  • Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen
    • Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
    • Für nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich besteht die Möglichkeit, an Gemeinderatswahlen teilzunehmen.  
  • Europawahlen
    • Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag, wenn die Person am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt wird.
    • Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich haben das Recht, wahlweise entweder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates zu wählen.

Das Recht, an Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Europäischen Bürgerinitiativen teilzunehmen, bestimmt sich nach den Regeln des aktiven Wahlrechts für Nationalratswahlen.


Aktuelle Wahlen und Volksabstimmungen
www.pettenbach.at/BUeRGERSERVICE/Amtstafel - Wahl / Volksbegehren

Wahlergebnisse
www.pettenbach.at/POLITIK_VERWALTUNG/Politik/Wahlergebnisse 


Zuständig