Förderungen & Zuschüsse

Heizkostenzuschuss 2024/2025

Für die Beheizung des Wohnraums, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an Personen, deren Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit liegt, ein Heizkostenzuschuss gewährt. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 wird voraussichtlich bereits vor der Heizperiode zu gewähren. 

Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober bis 30. November 2024. Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website der Oö. Landesregierung ooe.gv.at: www.land-oberösterreich.gv.at/heizkostenzuschuss. Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben unterstützt das Bürgerservice bei der Online-Beantragung.

Info



Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.

In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.

Förderhöhe: 5.000 € 
Solarbonus: +2.500 € bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage

- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
- Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich
- Keine Einkommensprüfung

Info und Förderkriterien: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1


Infoblatt_tausch_erneuerbare_efh.pdf herunterladen (0.24 MB)
faq_tausch_erneuerbare_efh.pdf herunterladen (0.26 MB)



Wir fördern die Lehrlinge der Region! - Information für Lehrlinge

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Aussendung 2024.pdf herunterladen (0.11 MB)



Foto© Hermann Wakolbinger

Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung)

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.

Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.

Förderkriterien und Förderablauf

  • Der Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin muss in Oberösterreich sein.
  • Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder seitens der Schule für Schüler:innen im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) durchgeführt werden.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen.
  • Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben. Eine Gesamtauflistung ist auf www.familienkarte.at zu finden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.

Antragsformular: https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/foerderungen-fuer-die-schule/nachhilfefoerderung.html



Caritas bietet kostenlose EnergiespaDiagrammr-Beratung und Gerätetausch

Der Klima- und Energiefonds fördert mit Mitteln aus dem Klimaministerium den Austausch von energieintensiven Elektrogeräten und eine Energiesparberatung im Haushalt. Die Anträge dafür werden über die Caritas OÖ abgewickelt.

Die kostenlose Unterstützung steht allen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich offen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • GIS-Gebührenbefreiung
  • Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
  • Heizkostenzuschuss vom Land OÖ

So funktioniert‘s: 

  1. Anmeldung bei der Caritas-Sozialberatungsstelle unter www.caritas-ooe.at/energie, energiesparen@caritas-ooe.at oder 0676 8776 8047.
  2. Erstberatung und Überprüfung der Anspruchsberechtigung
  3. Termin für die Energiesparberatung vereinbaren
  4. Die Beratung ist der individuellen Situation im Haushalt angepasst und umfasst u.a. Lüften, Warmwasserbrauch, Verstehen der eigenen Abrechnungen, Vermeidung von Schimmel und Reduktion des Stromverbrauchs.

Bei der Energiesparberatung werden auch die Elektrogeräte im Haushalt überprüft und bei Bedarf werden kaputte oder alte Geräte mit hohem Stromverbrauch ausgetauscht. Getauscht werden können Kühl-/Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen. Die Energiespar-Beratung wird von speziell geschulten Caritas-Mitarbeiter*innen durchgeführt.

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eine Person und mehrere Kinder

Ausbildung Kindergartenhelfer/in - Kostenzuschuss

In Kindergärten, Krabbelstuben und Horten fehlen die Mitarbeiter. Das Land Oberösterreich nimmt nun mehr Geld in die Hand: 60 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen.

Etwa 100 Helfer werden aktuell für Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte gesucht. Ein Grund dafür sind die hohen Ausbildungskosten, die sich viele Interessierte nicht leisten können. Um Kindergartenhelferin zu werden, muss ein sechsmonatiger Kurs absolviert werden, der etwa 2.500 Euro kostet. Das soll sich nun ändern: Bis zu 60 Prozent der Kurskosten der Teilnehmer - maximal 2.700 Euro – werden übernommen. Gefördert werden besonders Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger sowie geringfügig Beschäftigte oder arbeitslose Menschen. 

Näheres: www.schule.at/bildungsnews/detail/oberoesterreich-foerdert-ausbildung-in-der-elementarpaedagogik

Förderrichtlinien und Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm



ein Mann und eine Frau, die sich küssenWohnschirm -
Kostenlose Beratung und Hilfe bei Mietschulden

In Zeiten von Corona gibt es verschiedene Gründe, warum ihr Geld für die Wohnungsmiete nicht gereicht hat:

  • Sie haben durch Kurzarbeit weniger verdient?
  • Sie haben ihren Arbeitsplatz verloren?
  • Sie sind selbständig und haben weniger oder keine Aufträge bekommen?
     

Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich Unterstützung zu suchen?

Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann ihr:e Vermieter:in zur Kündigung ihres Mietvertrages berechtigt sein.
 

Der Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust:

Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.
Der Wohnschirm kann ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
 

Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie

  • einen Mietrückstand haben,
  • in Österreich hauptwohnsitzgemeldet sind und
  • den Mietrückstand aus eigenen Mitteln nicht decken können.
     

Was passiert bei der Beratung?

Im Beratungsgespräch wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:

  • Wie viel Geld haben Sie monatlich zur Verfügung?
  • Wie hoch sind Ihre Wohnkosten?
  • Wie hoch sind Ihre Mietschulden?

Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:

  • Meldezettel
  • Mietvertrag
  • Energierechnung (z.B. Strom, Gas usw.)
  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnzettel)
  • Briefe oder E-Mails von Vermieter:innen, Gerichten oder Anwält:innen
     

Wie unterstützt mich der Wohnschirm als Mieter:in konkret?

  • Mietschulden zur Sicherung des aktuellen Mietverhältnisses werden einmalig übernommen oder,
  • wenn das aktuelle Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft ist, wird finanzielle Hilfe geboten, um einen Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung zu ermöglichen.
     

Wo finde ich meine Beratungsstelle?

Auf wohnschirm.at finden Sie die Beratungsstelle, die für Sie zuständig ist. Außerdem können Sie dort eine Liste aller Adressen herunterladen.
 

Beratungseinrichtung Bezirk Kirchdorf:

Verein Wohnen Steyr – Netzwerk Wohnungssicherung
Blumauergasse 29, 4400 Steyr
07252 47 324
netzwerk.wohnungssicherung@b29.at
www.b29.at/netzwerk-wohnungssicherung
 

Folder_Wohnschirm.pdf (0.21 MB)



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100 Euro Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining

Die AK hilft jungen Menschen in Oberösterreich, dass sie nicht ins Schleudern kommen: Für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining können junge AK-Mitglieder künftig einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro bei der Arbeiterkammer beantragen.

Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von drei bis neun Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dieses kostet bei ARBÖ und ÖAMTC jeweils rund 235 Euro. AK-Mitglieder unter 26 Jahren können ab 1. April 2022 dafür einen einmaligen Zuschuss beantragen, den sie unter Vorlage der Rechnungen des Fahrsicherheitstrainings und des Führerscheins sowie des Zertifikats für das Fahrsicherheitstraining auf der Homepage ooe.arbeiterkammer.at beantragen können. Weitere Voraussetzungen sind: die AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Trainings, die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining, das bei einem österreichischen Anbieter absolviert werden muss, sowie eine österreichische Kontoverbindung. Alle Infos dazu und auch die Anmeldung unter: QR-Code.

03.09.2024