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Für die Beheizung des Wohnraums, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an Personen, deren Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit liegt, ein Heizkostenzuschuss gewährt. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 wird voraussichtlich bereits vor der Heizperiode zu gewähren.
Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober bis 30. November 2024. Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website der Oö. Landesregierung ooe.gv.at: www.land-oberösterreich.gv.at/heizkostenzuschuss. Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben unterstützt das Bürgerservice bei der Online-Beantragung.
Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.
In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.
Förderhöhe: 5.000 € Solarbonus: +2.500 € bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus- Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich- Keine Einkommensprüfung
Info und Förderkriterien: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1
Infoblatt_tausch_erneuerbare_efh.pdf herunterladen (0.24 MB)faq_tausch_erneuerbare_efh.pdf herunterladen (0.26 MB)
Aussendung 2024.pdf herunterladen (0.11 MB)
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.
Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
Förderkriterien und Förderablauf
Antragsformular: https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/foerderungen-fuer-die-schule/nachhilfefoerderung.html
Der Klima- und Energiefonds fördert mit Mitteln aus dem Klimaministerium den Austausch von energieintensiven Elektrogeräten und eine Energiesparberatung im Haushalt. Die Anträge dafür werden über die Caritas OÖ abgewickelt.
Die kostenlose Unterstützung steht allen Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich offen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
So funktioniert‘s:
Bei der Energiesparberatung werden auch die Elektrogeräte im Haushalt überprüft und bei Bedarf werden kaputte oder alte Geräte mit hohem Stromverbrauch ausgetauscht. Getauscht werden können Kühl-/Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen. Die Energiespar-Beratung wird von speziell geschulten Caritas-Mitarbeiter*innen durchgeführt.
In Kindergärten, Krabbelstuben und Horten fehlen die Mitarbeiter. Das Land Oberösterreich nimmt nun mehr Geld in die Hand: 60 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen.
Etwa 100 Helfer werden aktuell für Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte gesucht. Ein Grund dafür sind die hohen Ausbildungskosten, die sich viele Interessierte nicht leisten können. Um Kindergartenhelferin zu werden, muss ein sechsmonatiger Kurs absolviert werden, der etwa 2.500 Euro kostet. Das soll sich nun ändern: Bis zu 60 Prozent der Kurskosten der Teilnehmer - maximal 2.700 Euro – werden übernommen. Gefördert werden besonders Arbeitnehmer, Wiedereinsteiger sowie geringfügig Beschäftigte oder arbeitslose Menschen.
Näheres: www.schule.at/bildungsnews/detail/oberoesterreich-foerdert-ausbildung-in-der-elementarpaedagogik
Förderrichtlinien und Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm
In Zeiten von Corona gibt es verschiedene Gründe, warum ihr Geld für die Wohnungsmiete nicht gereicht hat:
Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich Unterstützung zu suchen?
Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann ihr:e Vermieter:in zur Kündigung ihres Mietvertrages berechtigt sein.
Der Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust:
Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.Der Wohnschirm kann ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie
Was passiert bei der Beratung?
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt:
Bitte bringen Sie wichtige Dokumente zu ihrer Wohn- und Einkommenssituation mit, zum Beispiel:
Wie unterstützt mich der Wohnschirm als Mieter:in konkret?
Wo finde ich meine Beratungsstelle?
Auf wohnschirm.at finden Sie die Beratungsstelle, die für Sie zuständig ist. Außerdem können Sie dort eine Liste aller Adressen herunterladen.
Beratungseinrichtung Bezirk Kirchdorf:
Verein Wohnen Steyr – Netzwerk WohnungssicherungBlumauergasse 29, 4400 Steyr07252 47 324netzwerk.wohnungssicherung@b29.atwww.b29.at/netzwerk-wohnungssicherung
Folder_Wohnschirm.pdf (0.21 MB)
Die AK hilft jungen Menschen in Oberösterreich, dass sie nicht ins Schleudern kommen: Für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining können junge AK-Mitglieder künftig einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro bei der Arbeiterkammer beantragen.
Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von drei bis neun Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dieses kostet bei ARBÖ und ÖAMTC jeweils rund 235 Euro. AK-Mitglieder unter 26 Jahren können ab 1. April 2022 dafür einen einmaligen Zuschuss beantragen, den sie unter Vorlage der Rechnungen des Fahrsicherheitstrainings und des Führerscheins sowie des Zertifikats für das Fahrsicherheitstraining auf der Homepage ooe.arbeiterkammer.at beantragen können. Weitere Voraussetzungen sind: die AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Trainings, die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining, das bei einem österreichischen Anbieter absolviert werden muss, sowie eine österreichische Kontoverbindung. Alle Infos dazu und auch die Anmeldung unter: QR-Code.
03.09.2024