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Studierendenförderung - neu ab dem Studienjahr 2023/2024
Studenten und Studentinnen haben bis zum Ablauf des 24. Lebensjahres die Möglichkeit beim Marktgemeindeamt Pettenbach für das abgelaufene Studienjahr eine Förderung von 150 Euro zu beantragen.
Zur Beantragung der Förderung muss im Studienjahr, für welches die Förderung eingereicht wird, folgende Voraussetzung, bzw. folgender Nachweis erbracht werden:
Fristen: Der Förderantrag kann von Juli bis Ende Dezember für das jüngste (letzte) abgelaufene Studienjahr eingereicht werden.