Waldbrandschutzverordnung Bezirk Kirchdorf

Aushängezeitraum: 06.08.2024 - 31.10.2024

Ab sofort gilt bis zum 31. Oktober 2024 die beigefügte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden im Bezirk Kirchdorf.

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