Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils maximal auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Wer wird gefördert?
- Mieter einer geförderten Wohnung
- Mieter einer nicht geförderten Wohnung
- Eigentümer einer geförderten Wohnung
Was wird gefördert?
Mit der Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienern sowie Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
Wie hoch ist die Wohnbeihilfe?
Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens. 25 Prozent des zumutbaren Wohnungsaufwandes bleiben bei der Berechnung der Wohnbeihilfe unberücksichtigt (Einschleifregelung).