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Schneeräumung
Laut STVO müsste zwischen 22:00 und 6:00 Uhr kein Winterdienst durchgeführt werden. Bei Schneefall beginnt der Winterdienst jedoch in der Regel bereits zwischen 3:00 und 4:00 Uhr morgens.
Die Prioritäten werden je nach aktueller Schnee- und Witterungssituation gereiht. Auch der beträchtliche Höhenunterschied innerhalb des Gemeindegebiets sowie die unterschiedliche Frequentierung der Straßen haben einen erheblichen Einfluss.
Wir ersuchen Sie während der Wintermonate keine Autos in Siedlungsstraßen abzustellen. Wenn die Straße durch parkende Autos so eingeengt wird, dass Räum- und Streuarbeiten nicht gefahrlos möglich sind, wird diese Straße in der Priorität nach hinten gereiht und kann erst nach Freiwerden der Straße bearbeitet werden.
Wir versuchen die Einteilung des Winterdienstes möglichst optimal zu gestalten und bitten Sie um Verständnis, falls Ihre Straße oder Zufahrt einmal nicht zu den Ersten gehört. Sollten gravierende Missstände auftreten, ersuchen wir dies beim Winterdienst unter der Telefonnummer 07586/8155-340 zu melden.
Gehsteige
Bezüglich der Räumung der Gehsteige werden wir uns seitens der Gemeinde auch weiterhin bemühen, alle zeitgerecht zu räumen und zu bestreuen.
Von Ihrer gesetzlichen Verpflichtung können wir Sie aber dennoch nicht entbinden. Denn laut § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 gehört es zu den Pflichten der Anrainer, den Gehsteig entlang einer bebauten Liegenschaft in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen.
Das Bauhofteam der Markgemeinde Pettenbach ist stets bemüht die Straßen und Gehwege für Sie frei zu halten, wir ersuchen aber auch um Ihr Verständnis, dass dies bei gewissen Witterungsverhältnissen nicht immer einfach ist.
Schneestangen
Von unseren Bauhofmitarbeitern wurden wieder ca. 11.000 Stück Schneestangen gesetzt. Davon sind jährlich ca. 1.000 bis 2.000 Stück wegen Beschädigung auszutauschen.
Der Vandalismus (ausreißen, verwerfen, abbrechen, etc.) in diesem Bereich ist sehr hoch. Es werden dadurch enorme Kosten und Gefahren verursacht. Wir ersuchen Sie daher uns über Beschädigungen zu informieren damit wir diese umgehend beheben können. Bei Nichtmeldung von durch ein Kfz beschädigten Schneestangen besteht Fahrerflucht.
30.12.2014