Wählerevidenz

Allgemeines zur Erfassung der Wahlberechtigten

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz (für Europawahlen) zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-)Wählerverzeichnis erstellt.

Detaillierte Informationen zu den nachfolgenden Themen finden Sie auf oesterreich.gv.at.
 

Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.
 

Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen. 

Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz


Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.

Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger, die innerhalb des Bundesgebiets ihren Hauptwohnsitz haben und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen


Einsichtnahme in die (Europa-)Wählerevidenz

In das aus der jeweiligen (Europa-)Wählerevidenz vor einer Wahl gebildete Wählerverzeichnis kann im Einsichtszeitraum vor dieser Wahl Einsicht genommen und ein Berichtigungsantrag gestellt werden.
 

Nur wer vor einer Wahl im Wählerverzeichnis erfasst ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht ausüben!
 

Zuständig