Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Es kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese für die Prüfung der Eignung zur Ausübung einer bestimmten in seinem Verantwortungsbereich liegenden beruflichen oder organisierten ehrenamtlichen Tätigkeit, die hauptsächlich die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Pflege oder Ausbildung Minderjähriger umfasst, benötigt wird und eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
Eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" kann beantragt und ausgestellt werden, wenn diese für die Prüfung der Eignung zur Ausübung einer bestimmten in seinem Verantwortungsbereich liegenden beruflichen oder organisierten ehrenamtlichen Tätigkeit, die hauptsächlich die Pflege und Betreuung wehrloser Personen (§ 220b StGB) umfasst, benötigt wird und eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
Zudem kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ beantragt und ausgestellt werden, wenn diese zur Prüfung der Eignung für die Ausübung einer bestimmten in seinem Verantwortungsbereich liegenden beruflichen Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Herstellung, der Verarbeitung oder des Handels von oder mit Schieß- und Sprengmitteln, des Erwerbs, des Verbringens, des Besitzes oder der Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe oder in einem Sprengungsunternehmen, Pyrotechnikunternehmen, im Sicherheitsgewerbe oder Waffengewerbe benötigt wird und eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis(e) früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind)
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung
Kosten
Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung setzen sich wie folgt zusammen:
Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung:
26 Euro
Elektronischer Antrag mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU-Login: 18 Euro
Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen):
29 Euro
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung und gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung ist gebühren- und abgabenfrei.
Für die Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation ist folgendes standardisiertes Formular beizulegen: Bestätigung des freiwilligen Engagements – Freiwilligenpass. Dieses umfasst alle gesetzlich erforderlichen Angaben, die für eine Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die ausstellende Behörde erforderlich sind.
Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung erfolgt– wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Formulare: