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Wenn private Schwimmbäder gleichzeitig und ohne Wissen der Gemeinde befüllt werden, kann dies zu Versorgungsproblemen durch die Überlastung der Ortswasserleitung führen.
Vor der Befüllung der Schwimmbäder ist daher unbedingt das Einvernehmen mit dem Wasserwart herzustellen, Tel. 07586/8155-310!
Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist für Privatpersonen unzulässig!
10.04.2019