Die Kommunalsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe.
Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen (§ 11 Abs 4 vierter Satz KommStG 1993). In diesem Fall hat ein Unternehmer mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden nur eine Kommunalsteuererklärung zu übermitteln.
Details dazu hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/wko/Steuern_und_Finanzen/Kommunalsteuer/Kommunalsteuer.xml