Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft (Kirchenaustritt)
Wenn Sie aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft austreten wollen, müssen Sie diese Erklärung persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) abgeben.
Die Erklärung kann sowohl mündlich abgegeben als auch schriftlich (formloses Schreiben) der zuständigen Behörde übersendet werden.