Fundamt

Haben Sie etwas verloren? Oder haben Sie etwas gefunden?

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.
 

Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen, ausgenommen Führerschein, Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmittel.

Nähere Informationen zu Fundanzeige, Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.
 

Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Dokumenten? 

Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.
 

Wie gehe ich vor, wenn ich etwas verloren habe?

Erstellen Sie eine Verlustanzeige, damit die Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.
 

Zuständig