Die Anzeige eines Sterbefalls wird üblicherweise vom Bestatter vorgenommen.
Sterbefälle sind spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Für die Beurkundung des Todes – die Eintragung kann bei jedem Standesamt begehrt werden – sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (nur bei Wohnsitz im Ausland)
- Ärztliche Todesbestätigung bei Todesfällen außerhalb einer Krankenanstalt
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde der letzten Eheschließung oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Nachweise über akademische Grade oder einer Standesbezeichnung (
- Weiters ist gemäß § 8 Oö. Leichenbestattungsgesetz der vom Totenbeschauer ausgestellte Totenbeschauschein in dreifacher Ausfertigung der Anzeige des Todes zur Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung des Todesortes anzuschließen
Nähere Informationen: www.kirchdorf.at/Todesfall
Am Marktgemeindeamt Pettenbach erhalten Sie ist eine Checkliste, damit Sie alle erforderlichen Erledigungen rund um den Trauerfall Schritt für Schritt planen können und nichts vergessen.