Anzeige eines Sterbefalls

Die Anzeige eines Sterbefalls wird üblicherweise vom Bestatter vorgenommen. 

Sterbefälle sind spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Für die Beurkundung des Todes – die Eintragung kann bei jedem Standesamt begehrt werden – sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (nur bei Wohnsitz im Ausland)
  • Ärztliche Todesbestätigung bei Todesfällen außerhalb einer Krankenanstalt
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde der letzten Eheschließung oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Nachweise über akademische Grade oder einer Standesbezeichnung (
  • Weiters ist gemäß § 8 Oö. Leichenbestattungsgesetz der vom Totenbeschauer ausgestellte Totenbeschauschein in dreifacher Ausfertigung der Anzeige des Todes zur Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung des Todesortes anzuschließen

Nähere Informationen: www.kirchdorf.at/Todesfall  

Am Marktgemeindeamt Pettenbach erhalten Sie ist eine Checkliste, damit Sie alle erforderlichen Erledigungen rund um den Trauerfall Schritt für Schritt planen können und nichts vergessen.

Zuständig