Achtung

Sicher auf der Skipiste – Tipps zur Unfallvermeidung

Jährlich verunfallen in Österreich tausende Wintersportler; in der letzten Saison gab es über 4.800 Skiunfälle. Im Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf wurden in der Saison 2023/2024 rund 700 Patienten aufgrund von Ski- und Snowboardunfällen behandelt.

Um Skiverletzungen vorzubeugen, ist eine gute körperliche Verfassung entscheidend. Ein gezieltes Kraft- und Ausdauertraining kann das Risiko erheblich senken. Übungen zur Stärkung der Beinmuskulatur und Koordinationsübungen sind besonders wichtig. 

Die Abstimmung des eigenen Leistungsvermögens und fahrerischen Könnens auf die Pistenverhältnisse sind wesentliche Faktoren der Unfallvermeidung.

Ebenso muss man sich dem jeweiligen Personenaufkommen auf den Skipisten anpassen und der erzielten Geschwindigkeiten - 50km/h sind durchaus leicht zu erreichen - bewusst sein, mit denen man auf ein Hindernis oder einen anderen Skifahrer auftreffen könnte. Hier sind auch die Schneeverhältnisse abseits der Pisten ein wesentlicher Faktor für die Schwere von Verletzungen.

Natürlich ist auch der Ausrüstungs-Check im Sportfachhandel vor jeder Saison ratsam. Gerade falsch eingestellte Bedingungen sind ein nicht zu unterschätzender Faktor bei Knieverletzungen. Eine Schutzausrüstung bestehend aus Helm und Rückenprotektor kann schwere Kopf- und Rückenverletzungen vermeiden.

Gerade am Nachmittag, nach einem langen Schitag, lassen Kondition und Reaktionsfähigkeit deutlich nach, und so ist mit einer gewissen Unfallhäufung zu rechnen. Darum rät Primar. Dr. Stöcher: „Achten Sie auf Ihre körperlichen Grenzen. Müdigkeit kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, was das Unfallrisiko nach einem langen Skitag deutlich erhöht. Auch der Alkoholpegel spielt bei Skiunfällen eine Rolle – auch hier gilt wie im Straßenverkehr: Sicher – aber ohne Alkohol“.

(c) Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH



Altpapier-Müllabholung Gebiet West - KORREKTUR

Aufgrund eines Fehlers im Abfallkalender der proUmwelt GmbH Limberger müssen folgende Müllabholtermine korrigiert werden:

Altpapier Gebiet West
Fr. 17.01.
Fr. 28.02.
Fr. 11.04.
Fr. 23.05.
Fr. 04.07.
- ab hier müssen die Termine korrigiert werden -
Sa. 16.08. 
Fr. 26.09.
Fr. 07.11.
Fr. 19.12.

Die Müllabholtermine können mit der Datei anbei neu ausgedruckt oder während der Öffnungszeiten am Marktgemeindeamt abgeholt werden.
 

Müllabholtermine 2025

Mülltermine2025.pdf herunterladen (0.28 MB)



Fahrplanwechsel 

Wie jedes Jahr werden auch heuer Mitte Dezember (konkret am 15.12.2024) die Fahrpläne im Öffentlichen Verkehr -Bus sowie Bahn- umgestellt. Fahrplanangebote, Liniennummern und Abfahrtszeiten können sich ändern. (In unserer Region kommt es zu keinen Änderungen.)

Der sogenannte „Fahrplanwechsel“ steht in Zusammenhang mit den Änderungen im internationalen Schienenverkehr. Die Schiene bildet das Rückgrat aller Fahrpläne bis hinein in die Regionen. Um eine optimale Anbindung ans überregionale Schienennetz zu gewährleisten, müssen die Fahrpläne der übrigen Verkehrsmittel angepasst werden. Für Fahrgäste ist es daher jetzt ratsam, sich über die neuen Fahrpläne zu informieren, damit sie nicht an der Haltestelle mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert werden.

Fahrplanfolder der Regionalbuslinien und die roten ÖBB-Taschenfahrpläne (Zugfahrpläne) sind am Gemeindeamt erhältlich. 
Fahrpläne der WESTbahn sind auf der Website www.westbahn.at verfügbar.

 Am einfachsten sind Informationen über die OÖVV Fahrplanauskunft erhältlich. Hier sind die aktuellen Fahrpläne online. Die OÖVV Fahrplanauskunft steht auch fürs Smartphone zur Verfügung und sie hat interessante Zusatzfeatures. Durch die Verbindung mit der Verkehrsauskunft Österreich, kurz VAO, werden auch Mobilitätsalternativen samt Umweltaspekten aufgelistet. Die OÖVV App für Android und iOS ist kostenlos in den jeweiligen APP-Stores erhältlich und kann mit verschiedenen Funktionen an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Mit 1.1.2025 werden die Tarife im Oberösterreichischen Verkehrsverbund angepasst:

 Tariftafel_01.01.2025.pdf herunterladen (0.08 MB)

Gerne informieren natürlich die Mitarbeiter im OÖVV Kundencenter unter 0732/ 66 10 10 66,  kundencenter@ooevv.at und in den OÖVV Verkehrsunternehmen sowie die Aushänge an den Haltestellen über Fahrplanänderungen.

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Änderungen bei der Hundehaltung in OÖ

Lt. Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Gültig ab 1.12.2024 
 

Website: hundehaltung-ooe.at

Antworten auf offene Fragen und Unklarheiten liefert die Website vom Land Oberösterreich. Mit wenigen Klicks erfahren (künftige) Halterinnen und Halter von Hunden, inwiefern sie das neue Gesetz betrifft:
https://hundehaltung-ooe.at/


Hundeanmeldung

Über 12 Wochen alte Hunde müssen binnen 5 Tagen am Gemeindeamt gemeldet werden. Werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung nicht vorgelegt, kommt es seitens der BH Kirchdorf zu einer sofortigen Verwaltungsstrafe.

Zwingend notwendige Unterlagen für die Anmeldung sind:

  • Anmeldeformular
  • Sachkundenachweis 
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Eine tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, ist binnen 2 Monaten nachzureichen, sobald der Hund das 12. Lebensmonat erreicht hat.


Alltagstauglichkeitsprüfung

Große Hunde und Rassehunde (§6), die jünger als 8 Jahre sind, benötigen bis spätestens 31.5.2025 eine Alltagstauglichkeitsprüfung. Hat man mehrere Hunde muss die Prüfung für jeden Hund abgelegt werden. Dies gilt nicht für bereits angemeldete große Hunde, die jünger als 8 Jahre sind. Besitzer von Rassehunden (§6), die jünger als 8 Jahre sind, wurden von der Gemeinde bereits schriftlich informiert.

Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, erfolgt eine Anzeige der BH Kirchdorf welche eine Untersagung der Hundehaltung nach sich ziehen kann.

Als große Hunde gelten alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo.

Als Rassehunde bzw. §6-Hunde wurden folgende Rassen eingestuft: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und alle Kreuzungen untereinander.


Hundeabmeldung

Die Abmeldung des Hundes muss binnen einer Woche erfolgen.


hund

Führen des Hundes

Im Ortsgebiet: 
Leinen- oder Maulkorbpflicht 


An öffentlichen Orte im Ortsgebiet: 
Schulen, Kindergärten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderspielplätzen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Badeanlagen während der Badesaison, bei größeren Menschenveranstaltungen) – hier gilt Leinen- UND Maulkorbpflicht für jeden Hund!


Führen eines §6-Hundes

Leinen- UND Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten

  • Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein.
     
  • Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund ihn nicht durchbeißen oder abstreifen kann.
     
  • Es dürfen maximal 2 große Hunde, 2 Hunde einer speziellen Rasse gemäß §6 oder 2 Hunde gemischt geführt werden.
     
  • Für Hunde spezieller Rasse gemäß §6 bis zum 8. Lebensjahr gilt überall Leinen- UND Maulkorbpflicht. Diese Hunde dürfen außerdem nur von Personen geführt werden, welche dass 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis besitzen.
     
  • Sonstige Hunde können uneingeschränkt geführt werden.
     

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Kraml, kraml@pettenbach.ooe.gv.at.


ORF.at - Hundehaltung:
https://ooe.orf.at/stories/3281116/



Verschmutzung des Ortsbilds durch HuLogondekot

In letzter ist es leider wieder vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Verunreinigung von Straßen und Gehwegen durch Hundekot gekommen. Daher möchten wir an alle Hundehalter appellieren, die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ein Dank an jene Hundebesitzer, für die es selbstverständlich ist, die „Hundstrümmerl“ wegzuräumen.

Standorte Hundekotstationen:
www.pettenbach.at/Hundehaltegesetz_-_Standorte_Hundekotbeutelstaender_und_Muelleimer



Gesund werden. Wo bin ich richtig?

An wen soll ich mich wenden? Das ist bei gesundheitlichen Problemen nicht immer klar. Hausarzt? Facharzt? Spitalsambulanz? Oder ist vielleicht gar kein Arzt notwendig? 

Informieren Sie sich! Wer Hilfe an der richtigen Stelle sucht, erspart sich oft unnötige Wege, Wartezeiten und womöglich auch Kosten! Einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie hier: www.wobinichrichtig.at.

Diagramm

trichter_gesundheitsversorgung.pdf (0.17 MB)

Diese Information finden Sie in Zukunft dauerhaft unter dem Menüpunkt "LEBEN IN PETTENBACH" - "Gesundheit":
www.pettenbach.at/LEBEN_IN_PETTENBACH/Gesundheit/Aerzte_und_Apotheken 



Energieeinsparung Steine Glühbirne mit einer Flammeraßenbeleuchtung

Energiesparen ist das Gebot der Stunde und kommt allem zugute: den Energievorräten, der Nachhaltigkeit und auf jeden Fall dem Geldbeutel. Wir als Kommune müssen hier vorangehen und machen uns Gedanken, wie wir Energiekosten einsparen können. Beispielsweise durch das Abschalten der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden, von 0:00 bis 5:00 Uhr. Dies umfasst die Bereiche Magdalenaberg, Steinbachbrücke, Unteredt und den gesamten Ortskern (ausgenommen Scharnsteinerstraße, auf der sich die Schutzwege befinden). 

Aktuell findet eine Testphase statt. Es ist von höchster Wichtigkeit, die Sicherheit der Fußgänger und aller Verkehrsteilnehmer weiterhin zu gewährleisten. 

Anregungen und Verbesserungsvorschläge richten Sie bitte per Mail an pramhas@pettenbach.ooe.gv.at.



ein Hund mit Leine

Neue Regelungen für Hundehalter!

Mit 1. September 2022 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen Hundehalter etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung an die Wohnsitz-Gemeinde melden.

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter. Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden. 

Für Hundehalter neu ist, dass ab 1. September 2022 auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen. Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den Hundehaltern oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. 

Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.



Ein Hund im GrasHundehaltung: Hundehäufchen richtig entsorgen

Aufgrund der vermehrten Beschwerden bezüglich der Verunreinigung durch Hundekot von Gehwegen und abseits von Straßen, vor allem im Bereich der Weinbeerlgasse, möchten wir eindringlich an alle Hundehalter und Hundehalterinnen appellieren, die „Häufchen“ ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entfernen und im Restmüll zu entsorgen. 

Jede Person die einen Hund führt ist dafür verantwortlich, dass dessen Exkremente, welcher dieser an öffentlichen Orten hinterlassen hat, unverzüglich beseitigt und entsorgt werden. 

Egal, ob Ihr Hund in eine Wiese, am Wegrand oder am Gehsteig sein Häufchen hinterlässt, bitte lassen Sie den Hundekot nicht liegen. Im gesamten Gemeindegebiet befinden sich zahlreiche Entsorgungsstationen für Hundekot. Dort können Sie sich jederzeit ein Sackerl entnehmen, um die „Hinterlassenschaft“ Ihres Hundes wegzuräumen. 

Werfen Sie das „Sackerl“ mit dem Hundekot anschließend bitte in einen Restmüllbehälter!

Die genauen Standorte unserer Hundekotstationen finden Sie auf der Gemeindewebsite unter www.pettenbach.at/hundehaltegesetz. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf die Hundekotbeutel zu den Öffnungszeiten am Marktgemeindeamt in der Bürgerservicestelle.



Startseite und Menü

Gem2Go - die Gemeinde-App als neue Version

Das neue Gem2Go Update wurde von Android und Apple bestätigt und kann kostenlos heruntergeladen werden. Doch was bringt die neue Version mit sich?
 

Neue Benutzeroberfläche

Die Gemeinde-Startseite wurde vollends überarbeitet. Zusätzlich zu den meistgenutzten Funktionen findet man nun beispielsweise das Wetter. Per Klick darauf auch eine Wettervorschau für die nächsten Tage. Neuigkeiten werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt.

 
Das neue Gemeinde-Menü und Unterseiten

Das Gemeinde-Menü wurde übersichtlicher gestaltet. Auch sämtliche Unterseiten wurden generalüberholt, so findet man nun ab sofort auch die rote Quickleiste am unteren Bildschirmrand. Dort finden sich wichtige Funktionen wie „Kontakt speichern“, „Anruf“, „E-Mail“ oder die Kalenderfunktionen wieder.
 

Mobil zahlen mit Gem2Go

Feedback der Nutzer integriert

Natürlich wurde auch das Nutzer-Feedback aus Fragebögen, Telefongesprächen und den jeweiligen App-Stores angesehen und einiges davon integriert.

So dürfen sich die Nutzer nun über Gem2Go im Querformat freuen, was für allem für Tabletnutzer ein sinnvolles Feature darstellt. Zudem gibt’s Gem2Go nun auch im Darkmode, was wiederum den Stromsparern zugutekommt. Weiters wurde auch standardmäßig die Schrift vergrößert, welche natürlich auch nach wie vor in den Einstellungen im Menü nochmals vergrößert werden kann.

Die Navigationsleiste ganz unten zeigt nun durch eingefärbte Symbole an wo man sich gerade befindet.
 

Mobil zahlen mit Gem2Go und Bluecode

Mit der Gem2Go App kann jetzt auch mobil und komplett berührungslos gezahlt werden – auch bei Beträgen über 50 Euro.

Wie das funktioniert – ganz einfach! Rechts oben in Gem2Go auf das Bluecode Icon tippen, dort dann einen Sicherheits-Pin erstellen. Nun kann in wenigen Schritten ein Bankkonto hinzugefügt werden und schon kann man in Geschäften, welche Bluecode unterstützen, bezahlen.
 

Unsere Empfehlung: Gem2Go herunterladen oder updaten und ausprobieren: https://www.gem2go.at/ 


14.01.2025